Gemäß § 43 NKomVG weist Bürgermeister
Tolsdorf alle Ratsmitglieder auf die ihnen nach nach den §§ 40 – 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten durch
Überreichen des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 – 42 NKomVG
hin.