Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Gemäß § 43 NKomVG weist Bürgermeister Tolsdorf alle Ratsmitglieder auf die ihnen nach nach den §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten durch Überreichen des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 – 42 NKomVG hin.