Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

 


Die Vereidigung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters findet nach § 81 Abs. 1 NKomVG in der ersten Ratssitzung nach dem Beginn der Wahlperiode der Ratsmitglieder statt. Sie wird von der oder dem ältesten und hierzu bereiten Ratsmitglied durchgeführt.

 

Gemäß § 105 Absatz 2 Satz 1 NKomVG ist die Bürgermeisterin / der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und mit Annahme der Wahl in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Wie jeder Beamte hat der Ehrenbeamte den Diensteid zu leisten, den das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied unmittelbar nach der Annahme der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister von dieser / diesem abnimmt.

 

Die Vereidigungsformel richtet sich nach § 47 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz).

 

Ratsherr Speer ist als ältestes anwesendes Ratsmitglied bereit, den Bürgermeister zu vereidigen. Er übernimmt den Vorsitz und bittet Bürgermeister Tolsdorf die Vereidigungsformel zu sprechen.

 

Bürgermeister Tolsdorf spricht folgende Vereidigungsformel:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Ratsherr Speer übergibt den Vorsitz im Rat an Bürgermeister Tolsdorf.