Sitzung: 03.11.2021 Gemeinderat Bippen
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/059/2021
Die Vereidigung der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters findet nach § 81 Abs. 1 NKomVG in der ersten Ratssitzung nach
dem Beginn der Wahlperiode der Ratsmitglieder statt. Sie wird von der oder dem
ältesten und hierzu bereiten Ratsmitglied durchgeführt.
Gemäß § 105 Absatz 2 Satz 1 NKomVG ist die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und mit Annahme der Wahl
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Wie jeder Beamte hat der Ehrenbeamte den
Diensteid zu leisten, den das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied
unmittelbar nach der Annahme der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
von dieser / diesem abnimmt.
Die Vereidigungsformel richtet sich nach §
47 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz).
Ratsherr Speer ist als ältestes anwesendes
Ratsmitglied bereit, den Bürgermeister zu vereidigen. Er übernimmt den Vorsitz
und bittet Bürgermeister Tolsdorf die Vereidigungsformel zu sprechen.
Bürgermeister Tolsdorf spricht folgende
Vereidigungsformel:
„Ich
schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Ratsherr Speer übergibt den Vorsitz im Rat
an Bürgermeister Tolsdorf.