Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Wahlleiter stellt fest, dass damit Helmut Tolsdorf zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Bippen gewählt wurde.

 

Auf Befragen von Ratsherrn Speer erklärt Ratsherr Tolsdorf sich bereit, das Amt des Bürgermeisters zu übernehmen.


Gemäß § 105 Abs. 1 i. V. m. § 103 Satz 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Bürgermeisterin / den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Der bisherige Bürgermeister Tolsdorf bittet Ratsherrn Speer, die Leitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zu übernehmen.

 

Ratsherr Sperr erklärt sich zur Leitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bereit, wenn niemand Anspruch auf diese Tätigkeit erhebt. Dies ist nicht der Fall.

 

Er bittet um Vorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.

 

Die SPD-Bündnis 90/Grüne-Gruppe und die CDU-Fraktion schlagen Ratsherrn Tolsdorf zur Wiederwahl vor.

 

Ratsherr Tolsdorf stellt sich zur Wahl.

 

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.


Das Ergebnis lautet: 12 Ja-Stimmen