Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 


Gemäß § 103 Satz 1 NKomVG werden die Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.