Sitzung: 03.11.2021 Gemeinderat Bippen
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/057/2021
Gemäß § 103 Satz 1 NKomVG werden die
Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung
förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.