Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltung: 5, Befangen: 0

Ratsherr Ernst Ehmke wird für die Dauer der Wahlperiode 2021 bis 2026 zum Bürgermeister der Stadt Fürstenau gewählt.


Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Ratsherr Kremkus schlägt Ratsherrn Ehmke für die Wahl des Bürgermeisters vor. Ratsherr Selker teilt mit, dass die CDU-Fraktion keinen Gegenvorschlag machen werde. Er bittet um geheime Wahl.

 

Der Vorsitzende übernimmt die Wahlleitung. Als Wahlhelfer bestimmt er Ratsfrau Knocke und Ratsherrn Nibberich.

 

Der Vorsitzende stellt das Ergebnis der geheimen Wahl fest.

 

Auf Befragen erklärt Ratsherr Ehmke, dass er die Wahl annimmt.


Der Stadtrat wählt in geheimer Wahl mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen):