Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und der Stadtrat beschlussfähig ist. Er weist darauf hin, dass sich der Punkt Ö3 nach hinten verschiebt (neu: TOP 18). Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Die Mitglieder des Stadtrates haben keine Einwände.