Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.


Wirtschaftsförderer Herr Schockemöhle stellt die Ergebnisse aus der Befragung mittels PowerPoint Präsentation vor. Ausschussvorsitzender Herr Gohmann äußert sich erfreut über die hohe Teilnahmezahl.

Herr Fritze erinnert an die anstehende Innenstadtsanierung. Durch diese werden einige der angesprochenen Punkte aus der Befragung bereits erledigt. Ferner verändert sich hierdurch die Situation im betroffenen Gebiet und sei es ratsam im Anschluss eine erneute Auswertung vorzunehmen. Bei dieser sollte die Situation vor der Sanierung, während der Sanierung und nach der Sanierung berücksichtigt werden. Der nun erfolgte Test mitsamt der Auswertung kann aus seiner Sicht nicht die Grundlage für Beratungen über eine Sperrung sein.

Stadtdirektor Herr Trütken verweist auf die verschiedenen Aufgaben die der Versuch hatte. Unter anderem sollte der Gastronomie die Möglichkeit geschaffen werden mehr Außengastronomie anzubieten. Dies wurde leider nur begrenzt genutzt. Die Befragung spiegelt nun das Stimmungsbild wider. So wird eine Sperrung offensichtlich begrüßt und ist eine Präferenz zu einer Sperrung aus den Ergebnissen der Befragung ersichtlich. Der Aussagewert ist aber vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierungsarbeiten begrenzt. Daher sollte der neue Rat nach der Sanierung über den Zeitraum dieser temporären Sperrung beraten.

Beigeordneter Wübbel erklärt, dass die Umfrage keinen Anspruch auf Repräsentativität besitzt aber ein Meinungsbild der Bürger*innen zeigt. So wird der Wunsch nach einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität ersichtlich und die temporäre Sperrung begrüßt. Es sollte 2023 ein erneuter Test stattfinden. Er bittet die Antworten aus der Befragung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Beigeordneter Selker teilt die vorherigen Aussagen. Es werden Situationen verglichen die kaum vergleichbar sind. Dennoch ist eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen sinnvoll. Der räumliche Aspekt der Sperrung ist für die zu erfolgenden Ausschreibungen im Rahmen der Innenstadtsanierung festzulegen. Nach Einrichtung der Sperrung muss der Nutzen dieser laufend evaluiert werden.