Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat Berge
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 1
Vorlage: BER/030/2021
Der Rat beschließt mehrheitlich (10
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung):
Die 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen der Gemeinde Berge wird beschlossen.
Die Satzung der
Gemeinde Berge über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall
und Fahrtkosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen datiert vom
28.01.2002 und wurde seitdem nicht angepasst. In der damaligen Beschlussfassung
erfolgte lediglich „Aufrundung“ bzw. Umrechnung von DM-Beträgen auf
Euro-Beträge, wobei die ursprüngliche Satzung im Oktober 1998 beschlossen und
nach entsprechender Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Amtsblatt
veröffentlicht und zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt wurde.
Zwischen den
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau wurde seinerzeit versucht, eine
einheitliche, an der Einwohnerzahl und den Aufgaben orientierte Regelung zu
finden. Die bestehende Satzung als auch der Entwurf zur 1. Änderung sind der
Beschlussvorlage sind den Ratsmitglieder übermittelt worden.
Die Höhe der bisher gewährten
Aufwandsentschädigungen sollte auch in Zukunft beibehalten werden, wobei ein
Handlungsbedarf nur bei § 3 Ziffer 1 Buchstaben f) und g), der
Aufwandsentschädigung für die Verwaltungsvertretung des Bürgermeisters, gesehen
wird, so Bürgermeister Brandt.
§ 3 Ziffer 1 Buchstabe g) kann vollständig gestrichen werden, da es in der
Gemeinde Berge keinen 2. Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters mehr gibt. Die
Aufwandsentschädigung unter § 3 Ziffer 1 Buchstabe f) für den 1.
Verwaltungsvertreter sollte dergestalt geändert werden, dass die Höhe nach der
Entschädigung der für den I. stellvertretenden Bürgermeister, mithin 120 €
monatlich, entspricht.
In der Gemeinde Bippen beläuft sich die
Aufwandsentschädigung für den 1. Verwaltungsvertreter (allgemeinen
Verwaltungsvertreter) und den I. stellv. Bürgermeister auf jeweils 103 €
monatlich.
Nach Abgleich mit den Empfehlungen der
Entschädigungskommission des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes liegt
die Gemeinde Berge mit den Aufwandsentschädigungen im Rahmen, so Bürgermeister
Brandt.
I. stellv. Bürgermeister Apke ergänzt, dass
die Aufwandsentschädigungen an sich nicht zu kritisieren sind, aber wie im
Verwaltungsausschuss bereits mitgeteilt, der Zeitpunkt für die Änderung etwas
unglücklich ist und er nicht dafür stimmen wird.
Insgesamt, so Beigeordneter Moormann, ist
die Anpassung verständlich und eingehend erläutert, so dass die Anpassung in
Ordnung ist.