Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 1

Der Rat beschließt mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung):

 

Die 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen der Gemeinde Berge wird beschlossen.


Die Satzung der Gemeinde Berge über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen datiert vom 28.01.2002 und wurde seitdem nicht angepasst. In der damaligen Beschlussfassung erfolgte lediglich „Aufrundung“ bzw. Umrechnung von DM-Beträgen auf Euro-Beträge, wobei die ursprüngliche Satzung im Oktober 1998 beschlossen und nach entsprechender Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Amtsblatt veröffentlicht und zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt wurde.

 

Zwischen den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau wurde seinerzeit versucht, eine einheitliche, an der Einwohnerzahl und den Aufgaben orientierte Regelung zu finden. Die bestehende Satzung als auch der Entwurf zur 1. Änderung sind der Beschlussvorlage sind den Ratsmitglieder übermittelt worden.

 

Die Höhe der bisher gewährten Aufwandsentschädigungen sollte auch in Zukunft beibehalten werden, wobei ein Handlungsbedarf nur bei § 3 Ziffer 1 Buchstaben f) und g), der Aufwandsentschädigung für die Verwaltungsvertretung des Bürgermeisters, gesehen wird, so Bürgermeister Brandt.


§ 3 Ziffer 1 Buchstabe g) kann vollständig gestrichen werden, da es in der Gemeinde Berge keinen 2. Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters mehr gibt. Die Aufwandsentschädigung unter § 3 Ziffer 1 Buchstabe f) für den 1. Verwaltungsvertreter sollte dergestalt geändert werden, dass die Höhe nach der Entschädigung der für den I. stellvertretenden Bürgermeister, mithin 120 € monatlich, entspricht.

 

In der Gemeinde Bippen beläuft sich die Aufwandsentschädigung für den 1. Verwaltungsvertreter (allgemeinen Verwaltungsvertreter) und den I. stellv. Bürgermeister auf jeweils 103 € monatlich.

 

Nach Abgleich mit den Empfehlungen der Entschädigungskommission des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes liegt die Gemeinde Berge mit den Aufwandsentschädigungen im Rahmen, so Bürgermeister Brandt.

 

I. stellv. Bürgermeister Apke ergänzt, dass die Aufwandsentschädigungen an sich nicht zu kritisieren sind, aber wie im Verwaltungsausschuss bereits mitgeteilt, der Zeitpunkt für die Änderung etwas unglücklich ist und er nicht dafür stimmen wird.

 

Insgesamt, so Beigeordneter Moormann, ist die Anpassung verständlich und eingehend erläutert, so dass die Anpassung in Ordnung ist.