Der Rat beschließt mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Der Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB beschlossen.

Mit Beschluss des Rates vom 17.03.2021 wurde den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 02.09.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2021 um Stellungnahme bis zum 02.09.2021 gebeten.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück), die Satzungsendfassung sowie die Begründung zur Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ sind den Ratsmitgliedern zur Informationsgewinnung übermittelt worden.

 

Bürgermeister Brandt stellt eingehend das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor. Bei der privaten Eingabe handelt es sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der in seiner zukünftigen Entwicklungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden möchte.

 

Für eine Außenbereichssatzung bleibt festzuhalten, dass kein unmittelbares Baurecht geschaffen wird. Die jeweiligen Auswirkungen werden erst im Rahmen eines entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens (Einzelfallprüfung) näher geprüft.

 

Ratsherr Heskamp teilt mit, dass er gegen die Aufstellung von Außenbereichsatzungen ist, da die Gemeinde Berge unter anderem die Kosten des Bauleitverfahrens trägt, obwohl einzelne Personen/Dritte davon profitieren und dies schlichtweg ein „Fass ohne Boden“ sein könnte. Durch die Möglichkeit zur Bebauung ist es so, dass die Bauwilligen sich kein Grundstück mehr in vorhandenen Baugebieten kaufen, was eigentlich Ziel ein gemeindlichen Entwicklung sein sollte.

 

Bürgermeister Brandt nimmt Bezug auf die vorhandene Bebauungsstruktur. Man könne nicht einsehen, als Gemeinde einer sinnvollen Nutzung entgegenzuwirken (Abriss Schweinestall und Errichtung eines Wohngebäudes), nur weil der Landkreis Osnabrück hier baurechtliche Bedenken (Bewertung als Außenbereich und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil) und damit dann auf eine Bauleitplanung zu verzichten. Es darf auch angemerkt werden, das aufgrund der rechtsverbindlichen Erklärung zur Aufgabe eines alten Schweinestalles, der nunmehr abgerissen werden soll, es überhaupt möglich war, dass das neue Baugebiet „Plaggenesch" erschlossen werden konnte, so Bürgermeister Brandt.