Sitzung: 29.09.2021 Gemeinderat Berge
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: BER/024/2021
Der Rat
beschließt mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Der Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB beschlossen.
Mit Beschluss des Rates vom 17.03.2021 wurde den Vorentwürfen der
Planzeichnung und der Begründung zur Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser
Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld zugestimmt und beschlossen, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
durchzuführen. In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung
in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 02.09.2021 statt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2021
um Stellungnahme bis zum 02.09.2021 gebeten.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling &
Twisselmann, Osnabrück), die Satzungsendfassung sowie die Begründung zur
Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ sind den Ratsmitgliedern zur
Informationsgewinnung übermittelt worden.
Bürgermeister Brandt stellt eingehend das
Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor.
Bei der privaten Eingabe handelt es sich um einen bestehenden
landwirtschaftlichen Betrieb, der in seiner zukünftigen Entwicklungsmöglichkeit
nicht eingeschränkt werden möchte.
Für eine Außenbereichssatzung bleibt festzuhalten, dass kein
unmittelbares Baurecht geschaffen wird. Die jeweiligen Auswirkungen werden erst
im Rahmen eines entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens (Einzelfallprüfung)
näher geprüft.
Ratsherr Heskamp teilt mit, dass er gegen die Aufstellung von
Außenbereichsatzungen ist, da die Gemeinde Berge unter anderem die Kosten des
Bauleitverfahrens trägt, obwohl einzelne Personen/Dritte davon profitieren und
dies schlichtweg ein „Fass ohne Boden“ sein könnte. Durch die Möglichkeit zur
Bebauung ist es so, dass die Bauwilligen sich kein Grundstück mehr in
vorhandenen Baugebieten kaufen, was eigentlich Ziel ein gemeindlichen Entwicklung
sein sollte.
Bürgermeister Brandt nimmt Bezug auf die
vorhandene Bebauungsstruktur. Man könne nicht einsehen, als Gemeinde einer
sinnvollen Nutzung entgegenzuwirken (Abriss Schweinestall und Errichtung eines
Wohngebäudes), nur weil der Landkreis Osnabrück hier baurechtliche Bedenken
(Bewertung als Außenbereich und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil)
und damit dann auf eine Bauleitplanung zu verzichten. Es darf auch angemerkt
werden, das aufgrund der rechtsverbindlichen Erklärung zur Aufgabe eines alten
Schweinestalles, der nunmehr abgerissen werden soll, es überhaupt möglich war,
dass das neue Baugebiet „Plaggenesch" erschlossen werden konnte, so Bürgermeister Brandt.