Eine
Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der
Landesrechnungshof nicht vorgenommen. Gleichwohl sollen die Ergebnisse der
Prüfung – wie nach dem niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz vorgesehen –
dem Rat bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt werden. Der umfangreiche
Bericht ist den Ratsmitgliedern zusammen mit der Ladung zur Kenntnisnahme und
weiteren Informationsgewinnung übermittelt worden, so Bürgermeister Brandt.