Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro Dehling und Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.


Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.

Territorial soll die Außenbereichssatzung entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen. Eine skizzierte zeichnerische Darstellung liegt vor.

Derzeit werden die immissionsrechtlichen Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.

Dieses Gutachten liegt nunmehr vor und es „kollidiert“ an keiner Stelle mit der geplanten Außenbreichssatzung.

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):