Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich
wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro Dehling und
Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.
Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in
Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung
für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.
Territorial soll die Außenbereichssatzung
entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen.
Eine skizzierte zeichnerische Darstellung liegt vor.
Derzeit werden die immissionsrechtlichen
Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im
Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen
abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein
entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen
lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können
und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.
Dieses Gutachten liegt nunmehr vor und es
„kollidiert“ an keiner Stelle mit der geplanten Außenbreichssatzung.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):