Die Verwaltung wird beauftragt,
- entsprechende Grundstücksgespräche mit dem Investor zu führen und die Planungen zu forcieren
- regelmäßig die gemeindlichen Gremien über den Planungsprozess und die Ergebnisse zu informieren.
Im Rahmen der gemeindlichen Infrastruktur
zeigt sich sehr deutlich, dass es in der Gemeinde Bippen an einer
Altenwohnanlage fehlt, so dass hier Planungs- und Realisierungsbedarf besteht.
Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist neben einer reinen Altenwohnanlage auf jeden
Fall auch die Integration eines ambulanten Pflegedienstes in eine solche
Altenwohnanlage sinnvoll und planerisch sollte auch eine Tagespflege sowie eine
Altenwohngemeinschaft initiiert werden. Im Rahmen von Dorfentwicklung wäre es
äußerst sinnvoll, wenn in einem solchen Planungsprozess auch sichergestellt
wird, dass ein Begegnungsraum Teil der Gesamtkonzeptualisierung wird, um auch
Begegnungen der Bewohnerinnen und Bewohner in einem Gemeinschaftsraum
sicherzustellen, um dort zu kommunizieren und auch Freizeit zu organisieren bis
hin zu kleineren Geburtstagsfeiern.
In der Vergangenheit fanden Gespräche mit
Interessenten einer solchen Gesamtkozeptualisierung statt und Herr Stefan Apke,
der in der Vergangenheit auch an anderen Standorten Altenwohnungen/Altenwohnanlagen
etc. konzipiert hat, möchte auch für die Gemeinde Bippen ein solches
Rahmenkonzept entwickeln. In diesem Konzeptualisierungsprozess sind neben dem
Unternehmer auch die Diakonische Stiftung Bethanien Quakenbrück und der
Pflegedienst Vogel einbezogen.
Die Gemeinde Bippen verfügt über ein ca.
10.000 m² großes erschlossenes Grundstück innerhalb des Bebauungsplans Nr. 14,
welches planungsrechtlich für Altenwohnungen / eine Altenwohnanlage vorgesehen
ist. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit und des Erfordernisses eine
Altenwohnanlage zu konzeptualisieren und zu errichten und der Tatsache, dass
die Gemeinde Bippen über ein planungsrechtlich abgesichertes Grundstück
verfügt, sollte der Planungsprozess für die Realisierung einer entsprechenden Altenwohnanlage
initiiert werden. Dabei ist klar, dass in einem ersten Bauabschnitt die
Wohnungen errichtet werden und in weiteren Planungs- und Umsetzungsprozessen
auch die Alten-WG und die Tagespflege umgesetzt werden muss. Vor diesem
Hintergrund sind mit dem Investor und den fachlich Beteiligten weitere
Gespräche hinsichtlich der Umsetzung zu führen und die Verwaltung wird
beauftragt, hier mit dem Investor Grunderwerbsgespräche zu führen, um einen
entsprechenden Bauprozess in Teilabschnitten zu realisieren.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):