Sitzung: 14.07.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/041/2021
Entsprechend des vorliegenden Plans mit
Geltungsbereich wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro
Dehling und Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.
Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in
Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung
für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.
Territorial soll die Außenbereichssatzung
entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen.
Eine skizzierte zeichnerische Darstellung liegt vor.
Derzeit werden die immissionsrechtlichen
Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im
Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen
abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein
entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen
lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können
und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass ein
gemeinsames Immissionsgutachten erstellt wurde. Dieses „kollidiert“ an keiner
Stelle mit der angedachten Außenbereichssatzung. Es ergeben sich keine
betrieblichen Einschränkungen.
Die Zahl der aus Vechtel stammenden Zuhörer
zeigt, wie groß das örtliche Interesse ist. Weiter erläutert er, dass eine
Außenbereichssatzung kein Bebauungsplan im eigentlichen Sinn ist. Durch die
Satzung wird das 35er-Gebiet quasi „ausgehebelt“. Jeder Bauherr muss einen
Bauantrag stellen. Die Grundstückseigentümer verkaufen Grundstücke direkt an
den Bauherrn, können aber nicht zum Verkauf gezwungen werden.
Auf Anfrage von Herrn Hagen erklärt
Bürgermeister Tolsdorf, dass die Satzung lediglich den Bereich einer
Straßenseite umfasst, da Flächen erforderlich sind, auf denen schon eine
Bebauung vorhanden ist. Ggf. können weitere Außenbereichssatzungen geplant
werden.
Auf Anfrage von Frau Thole erklärt
Bürgermeister Tolsdorf, dass je nach Grundstücksgröße 6 – 8 Bauplätze entstehen
können.
Herr Brüwer erklärt, dass das Aufstellen der
Außenbereichssatzung eine wichtige Botschaft auch für die anderen Gemeindeteile
ist.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):