Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro Dehling und Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.


Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.

Territorial soll die Außenbereichssatzung entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen. Eine skizzierte zeichnerische Darstellung liegt vor.

Derzeit werden die immissionsrechtlichen Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.

Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass ein gemeinsames Immissionsgutachten erstellt wurde. Dieses „kollidiert“ an keiner Stelle mit der angedachten Außenbereichssatzung. Es ergeben sich keine betrieblichen Einschränkungen.

Die Zahl der aus Vechtel stammenden Zuhörer zeigt, wie groß das örtliche Interesse ist. Weiter erläutert er, dass eine Außenbereichssatzung kein Bebauungsplan im eigentlichen Sinn ist. Durch die Satzung wird das 35er-Gebiet quasi „ausgehebelt“. Jeder Bauherr muss einen Bauantrag stellen. Die Grundstückseigentümer verkaufen Grundstücke direkt an den Bauherrn, können aber nicht zum Verkauf gezwungen werden.

Auf Anfrage von Herrn Hagen erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die Satzung lediglich den Bereich einer Straßenseite umfasst, da Flächen erforderlich sind, auf denen schon eine Bebauung vorhanden ist. Ggf. können weitere Außenbereichssatzungen geplant werden.

Auf Anfrage von Frau Thole erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass je nach Grundstücksgröße 6 – 8 Bauplätze entstehen können.

Herr Brüwer erklärt, dass das Aufstellen der Außenbereichssatzung eine wichtige Botschaft auch für die anderen Gemeindeteile ist.

 


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):