Die Niederschrift zur Sitzung des Samtgemeinderates am 30.05.2007 liegt noch nicht vor. Gegen Form und Inhalt der Niederschriften SG/SGR/01/2007 vom 22.03.2007 und SG/SGR/02/2007 vom 10.05.2007 werden keine Einwendungen erhoben.

 

Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschriften SG/SGR/01/2007 vom 22.03.2007 und SG/SGR/02/2007 vom 10.05.2007 genehmigt sind.