Der
Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
- Die Gemeinde Berge errichtet auf den
Flurstücken der
Gemarkung Berge,
Flur 9, Flurstück 111/1 zur Größe von 828 qm,
Gemarkung Berge,
Flur 9, Flurstück 133/1 zur Größe von 182 qm,
Gemarkung Berge,
Flur 9, Flurstück 112/3 zur Größe von 20.592 qm,
Gemarkung Berge,
Flur 9, Flurstück 112/2 zu Größe von 2.140 qm, wobei vom diesem Flurstück 112/2
allerdings nur ca. 188 qm genutzt werden können,
einen Sport- nebst
Trainingsplatz in einfacher, nicht der DIN 18035-4 entsprechenden
Bauweise (ohne Flutlichtanlage), jedoch mit automatischer Beregnungsanlage.
- Die Errichtung der vorgesehenen
Flutlichtanlage erfolgt eigenverantwortlich durch den TuS Berge e.V.,
wobei hier eine Bezuschussung durch den LandesSportBund e.V. sowie dem
Kreissportbund Osnabrück-Land e.V. zu erfolgen hat. Die Antragsstellung
obliegt dem TuS Berge e.V.. Die Gemeinde Berge erklärt sich bereit im
Haushaltsjahr 2022 den unter Berücksichtigung des Zuschusses und des Eigenanteils
des Sportvereins nicht gedeckten Finanzbedarf in den Haushalt
einzustellen, um eine Rechtssicherheit für den Sportverein zu
gewährleisten. (derzeit ca. 40.000 €)
- Die Sport- nebst Trainingsplatz wird nach
Fertigstellung, wie unter Nr. 1 beschrieben, dem TuS Berge e.V. zur
Nutzung überlassen. Der Nutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren
und verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mindestens
sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragspartner
schriftlich gekündigt wird. Der TuS Berge e.V. übernimmt alle
sportinternen Belange in finanzieller und organisatorischer Hinsicht,
gemäß seiner Satzung, sowie der Satzung des niedersächsischen
Fußballverbandes, die Jugendbetreuung, Fahrten der Mannschaften,
Gestellung des Trainers, Beschaffung der erforderlichen Sport- und
Spielgeräte, Pflege und Unterhaltung der baulichen Anlagen und der
Sportplätze, sowie die sonstigen vereinsinternen Aufgaben und Pflichten.
Sämtliche Betriebskosten wie Strom-, Wasser-, Abwasser- und Heizkosten
trägt der Sportverein. Anderweitige gesetzliche Abgaben, insbesondere
Grundsteuern und Beiträge für Unterhaltungsverbände werden von der
Gemeinde getragen.
- Die Durchführung und Auftragsvergabe zu Nr. 1
soll in Einzelgewerken und je nach Bauabschnitt erfolgen, wobei die
einzelnen Leistungen getrennt vergeben werden.
- Die Anlage des im Konzept dargestellten
Parkplatzes entlang der Straße „Upberg“ erfolgt im Rahmen einer geplanten
Straßensanierung. Die Errichtung der Spielplatzbarrieren und der Ballfangzäune
(in Richtung der Straßen
„Upberg“ und „Fürstenauer Damm“ bzw. den Teichanlagen) erfolgt in
Absprache mit der Gemeinde Berge und wird in Eigenleistung durch den TuS
Berge e.V. errichtet, wobei die notwendigen Materialkosten (auch in
Absprache) durch die Gemeinde Berge übernommen werden.
)
Sportplatz:
Die Gemeinde Berge hat im Jahr 2013 die zwischen dem Sportplatz „Am Buchbach“
und den Trainingsplätzen des TuS Berge e.V. gelegene Ackerfläche erworben und
diese fortan verpachtet. Die als Trainingsplatz durch den TuS genutzte Fläche
steht im Eigentum der Gemeinde Berge und war bereits im vorher gültigen
Bebauungsplan „Industriegebiet“ als Gewerbefläche ausgewiesen. Die erworbene
Ackerfläche war hingegen nicht überplant. Im Hinblick auf die Erweiterung der
Firma Segler wurde der seinerzeit gültige Bebauungsplan überarbeitet und mit
Ratsbeschluss vom 17.05.2017 der Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbepark
Friedrich-Segler-Straße“ als Satzung erlassen. In diesem Bebauungsplan sind die
Trainingsplätze als Gewerbegebietsflächen und die bisherige Ackerfläche als
Grünfläche (Zweckbestimmung Sportplatz) ausgewiesen. Zielvorstellung ist es,
die Sportplätze zu arrondieren und die die bisher als Trainingsplatz genutzten
Flächen als Gewerbeflächen zu vermarkten, so Bürgermeister Brandt.
Um dieses Ziel umzusetzen, wurde erstmals im Jahr 2017 beim Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) einen Förderantrag nach dem „ZILE-Programm“
gestellt, welches eine Förderung von max. 500.000 € vorsieht. Um den maximalen
Förderbetrag auszuschöpfen, wurden in die Planungen neben dem eigentlich
erforderlichen Sport- und Trainingsplatz weitere Freizeitanlagen (wie
Wohnmobilstellplätze, Outdoorfitnessgeräte etc.) mit berücksichtigt. Mit
Bescheid vom 17.08.2018 erfolgte die Ablehnung durch das ArL. Da von dort
signalisiert wurde, dass für das nächste Förderjahr mehr finanzielle Mittel zur
Ausschüttung zur Verfügung stehen, wurde unter Datum vom 13.09.2018 ein
erneuter, aber modifizierter Antrag gestellt, der jedoch auch mit Bescheid vom
29.07.2019 abgelehnt wurde.
In der Folgezeit gab es seitens des TuS
Berge e.V., des Ingenieurbüros Bohmann, welches seinerzeit die Entwürfe
erstellt hatte und des Unterzeichners vielfache Überlegungen, wie dieses
Projekt kostengünstiger realisiert werden kann. Zunächst ist festzustellen, dass
eine Beschränkung auf das Notwendige, nämlich auf die Anlage eines Sport- und
Trainingsplatzes erfolgen sollte.
Es wurden mehrere Gespräche mit potenziellen
Fördermittelgebern, wie dem Kreissportbund und auch mit dem ArL geführt. Allen
Förderprogrammen ist jedoch gemeinsam, dass zwingend eine öffentliche
Ausschreibung erfolgen muss. Eine öffentliche Ausschreibung erfordert hingegen,
dass die Baumaßnahme nach den geltenden DIN-Vorschriften, hier die DIN 18035-4
„Sportplätze, Rasenflächen“ erfolgen muss. Um überhaupt abzuschätzen, welche
Arbeiten erforderlich sind, wurde ein Bodengutachten bei der Firma LLS Labor
für Landschafts- und Sportstättenbau in Auftrag geben, die eine punktuelle
Bodenuntersuchung durchgeführt und eine Handlungsempfehlung für die Herstellung
eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben ausgearbeitet haben.
Dieses Gutachten wurde seitens des Ingenieurbüros Bohmann in Zusammenarbeit mit
der Fa. Schlüwe aus Kettenkamp mit Kosten hinterlegt, so Bürgermeister Brandt.
Das Aufwendige bei der Herstellung eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben ist,
dass nach dem Entfernen des Oberbodens so genannten „Drainschlitze“ (hier ca.
11.500 lfm) einzuarbeiten sind und die
gesamte Fläche mit einer Kiesschicht zu bedecken ist (ca. 380 Tonnen).
Anschließend wird ein Gemisch aus Oberboden, gewaschenem Sand, Lavadur und
Weißtorf hergestellt und eingearbeitet. Allein die Kosten für die Herstellung
der „Drainschlitze“ belaufen sich 54.055 € brutto. Der Materialpreis für den
Kies beträgt 20.755 €. Die weiteren Materialpreise, nämlich gewaschener Sand,
Lavadur und Weißtorf belaufen sich auf 79.477 €, hinzu kommen noch die Kosten
für das Mischen. Für die Erstellung eines Spielfeldaufbaus nach DIN-Vorgaben
fallen somit alleine Kosten von rd. 155.000 € an.
Unter Beteiligung des ehemaligen Inhabers
der Fa. Schlüwe, Herrn Klaus Schlüwe, wurden mehrere Gespräche mit der
Zielsetzung einer möglichen Kosteneinsparung, auch unter Beteiligung des TuS
Berge e.V., geführt. Herr Schlüwe wies darauf hin, dass ein nach DIN-Vorgabe gebautes
Spielfeld erhebliche Folgekosten für den Verein verursacht, die ein Mehrfaches
der Kosten für einen konventionellen Platz betragen. Zum einen ist eine
DIN-Rasenfläche wegen der erhöhten Wasserdurchlässigkeit nahezu ständig zu
bewässern und wegen des geringen Humusanteils mineralisch zu düngen. Darüber
hinaus hat mehrmals jährlich neben dem Vertikutieren auch eine Aerifizierung
(Tiefentlüftung) zu erfolgen, was nur sinnvoll durch Fachfirmen durchgeführt
werden kann. Für beide Plätze (Trainings- und Spielfeld) würde sich die
Gesamtkosten auf rd. 8.000 € p.a. belaufen. Ferner wies er darauf hin, dass es
in Berge und Grafeld nur einen Platz gibt, der nach DIN-Vorgaben errichtet
wurde, nämlich der an der Oberschule am Sonnenberg in Berge. Wenn der Pflegeaufwand
nicht entsprechend den Vorgaben betrieben wird, ist ein DIN-Platz binnen
kürzester Zeit schlechter bespielbar als ein konventionell hergestellter
Sportplatz.
Angesichts der hohen und vom Sportverein zu
tragenden Folgekosten und den positiven Erfahrungen mit den bisherigen
konventionellen Plätzen möchte der TuS Berge nicht, dass ein entsprechender
Platz nach DIN-Vorgaben erstellt wird.
Hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes wird durch das Ingenieurbüro Bohmann
in Zusammenarbeit mit Herrn Schlüwe empfohlen, den Oberboden mit einer
Planierraupe abzuschieben und dabei schon eine Trennung nach Bodenarten
vorzunehmen. Die entsprechende freigeschobene Fläche ist zu planieren und zur
Herstellung der erhöhten Wasserdurchlässigkeit mit Tiefenhaken durchzuziehen.
Anschließend sind verschiedene Schichten Oberboden wieder aufzubringen, wobei
diese labortechnisch untersucht werden sollten. Sinnvoll eingebracht werden
kann nur mit einem Radlader, wobei das Planieren mit einem entsprechenden
Gräder zu erfolgen hat. Ferner wird empfohlen, auch gleichzeitig eine
automatische Beregnungsanlage einzubauen.
Insgesamt können durch diesen vereinfachten Ausbau erhebliche Kosten gespart
werden, da auch der Einsatz der Bauhofmitarbeiter und freiwilliger Helfer
möglich ist. Eine öffentliche Ausschreibung ist aus den vorgenannten
Ausführungen hingegen nicht möglich, da nicht entsprechend der DIN-Vorgabe
gebaut wird. Es wird daher vorgeschlagen bezüglich der jeweiligen
erforderlichen Einzelgewerke zunächst zu prüfen, ob diese in Eigenleistung
erbracht werden können. Falls dies nicht der Fall ist, sollten die Gewerke an
entsprechende Fachfirmen vergeben werden. Für die entsprechende Durchführung
der Maßnahme sollte die Verwaltung beauftragt werden, die entsprechenden
Aufträge zu vergeben, so Bürgermeister Brandt.
b) Flutlichtanlage:
Hinsichtlich der Flutlichtanlage hat sich der TuS Berge um eine Förderung beim
Landes- bzw. Kreissportbund bemüht. Von dort wurde eine Förderung für das Jahr
2022 in Aussicht gestellt. Die Kosten für eine entsprechende Flutlichtanlage
belaufen sich nach den vorliegenden Angeboten auf ca. 60.000 €, wobei seitens
des Landes- bzw. Kreissportbundes eine Förderung von bis zu 30 % in Aussicht
gestellt wird. Hiernach beläuft sich die Förderung auf rd. 18.000 €, 6.000 €
ist nach Vergaberichtlinien der Vereinseigenanteil und die bisher nicht
gedeckten Kosten belaufen sich auf 36.000 €. Hierfür ist jedoch eine
öffentliche Ausschreibung durchzuführen, wobei Bauherr der TuS Berge ist.
Bei den entsprechenden Angeboten für die
Flutlichtanlage handelt es sich um eine solche, die fundamentfrei errichtet
wird. Die entsprechenden Stromkabel müssen jedoch bereits bei Anlage des
Sportplatzes mitverlegt werden. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn mit
dem TuS Berge ein mindestens 12-jähriger Nutzungsvertrag über die Fläche
geschlossen wird.
Es wird daher vorgeschlagen:
- mit dem TuS Berge e.V. einen, den
Förderrichtlinien entsprechenden Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 20
Jahren zu schließen, wobei die Unterhaltungs- und Folgekosten zu Lasten
des Vereins gehen
- für das Haushaltsjahr Mittel in Höhe
von rund 36.000 € als Zuschuss für den TuS zur Errichtung der
Flutlichtanlage zur Verfügung zu stellen.
c) Nebenanlagen/ Ausstattung:
Was die Parkplätze anbelangt, erscheint es sinnvoll, diese beim (möglichen)
Ausbau der Straße „Upberg“ entsprechend mit zu berücksichtigen. Es ist
angedacht, dass die Straße im Zusammenhang mit der Straßenverlegung bei der
Firma Segler bituminös ausgebaut und verbreitert werden soll. Hier erscheint es
angebracht, einen notwendigen Parkstreifen entlang des neuen Spielfeldes gleich
mit zu asphaltieren, wobei die Auftragsvergabe im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme erfolgen sollte. Bezüglich der Spielplatzbarrieren und der
Ballfangzäune (in Richtung der Straßen „Upberg“ und „Fürstenauer Damm“ bzw. den
Teichanlagen) erscheint es sinnvoll, dass seitens der Gemeinde Berge das
Material beschafft, der Aufbau jedoch in Eigenleistung und durch die Mitglieder
des TuS Berge erfolgt, so Bürgermeister Brandt.