Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 755.190,77 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 217.150,86 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Stadtdirektor für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.


 Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):