Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

1.  Die Samtgemeinde Fürstenau nimmt die unentgeltliche Übertragung des Gebäudes des Evangelischen Kindergartens St. Georg von der Gemeinde Bippen an und wird in den Erbbaurechtsvertrag mit der evangelischen Kirche eintreten. Aus organisatorischen Gründen wird die Übergabe zum 01.01.2022 erfolgen.

2.  Die Vertrags- und Nebenkosten trägt die Samtgemeinde Fürstenau.

 


Nach Erläuterung des Sachverhalts durch Samtgemeindebürgermeister Trütken erfolgt die Beschlussfassung ohne weitere Aussprache.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (23 Ja-Stimmen):