Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 370.169,07 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 453,98 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.


Zur Abstimmung begibt sich Samtgemeindebürgermeister Trütken in den Zuschauerbereich.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):