Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die
anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab.
Die Beschlussempfehlung erfolgt nach kurzer Erläuterung durch Samtgemeindebürgermeister Trütken.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (23 Ja-Stimmen):