Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 16

Die Straße Schwarzer Weg ist von der Einmündung der Reinhold-Stief-Straße bis zum Fürstenauer Mühlenbach als Abschnitt nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau abzurechnen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (16 Ja-Stimmen):