Der Rat beschließt
einstimmig (13 Ja-Stimmen):
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
153.945,42 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 279.773,17 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.
Bürgermeister
Brandt tritt um 19:12 Uhr der Sitzung wieder bei.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vorgelegt. Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss
2019 keine Bedenken bestehen. Dies betrifft den Feststellungsbeschluss, den
Ergebnisverwendungsbeschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.
Bürgermeister Brandt gibt Erläuterungen zu
den Jahresabschluss- und den Prüfungsberichten 2019.
Der Jahresabschluss für 2018 lag bei +
376.481 € lag, wobei laut Haushaltsplanung ein Defizit von 5.000 € ausgewiesen
wurde. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Überschüsse in Höhe von 35.300 €
eingeplant, wobei ein tatsächlicher Überschuss von 433.718,59 € erzielt wurde.
Einschließlich des Jahresergebnisses 2019 erhöht sich die Überschussrücklage
auf insgesamt 1.227.500 €.
Auf Seite 7 des Schlussberichtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt darauf
hingewiesen, dass der Genehmigungsvorbehalt des Rates (bei nicht nur
unerheblicher Bedeutung) nicht vollständig berücksichtigt wurde. Die
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 11.300 € hätten vor der Entstehung
durch den Gemeinderat bewilligt werden müssen. Hierzu gibt Bürgermeister Brandt
einen Verweis auf die Beschlussfassung vom 09.12.2020, wobei die
überplanmäßigen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 in erster Linie aufgrund
höherer Kosten für die Erstattung der in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen
(Produkt 573.20) resultieren. Die Abrechnung erfolgt immer zum Jahresende, so
das hier nicht von vornherein durch die Gemeinde Berge eine entsprechende
Beschlussfassung vorgenommen werden konnte.
Die ordentlichen Erträge im Jahr 2019 fielen
insgesamt um 647.400 € höher aus als geplant, während die Erträge aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 16.700 €) geringer ausfüllen,
verzeichnete die Gemeinde Berge aber Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+ 554.900 €), der Grundsteuer B (+ 15.300 €),
dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 15.200 €) sowie durch den
nachträglich gewährten Finanzausgleich der Samtgemeinde Fürstenau in Höhe von +
43.800 €.
Um 19:10 Uhr verlässt Bürgermeister Brandt
die Sitzung und übergibt zur Abstimmung den Vorsitz an den I. stellv. Bürgermeister
Apke. Dieser bedankt sich nochmals für die Erläuterungen und fragt die
Mitglieder des Verwaltungsausschusses, ob noch Rückfragen bestehen und bittet
anschließend um Abstimmung.