Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

a)    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 153.945,42 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 279.773,17 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)    Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Brandt tritt um 19:12 Uhr der Sitzung wieder bei.


Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vorgelegt. Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 keine Bedenken bestehen. Dies betrifft den Feststellungsbeschluss, den Ergebnisverwendungsbeschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Brandt gibt Erläuterungen zu den Jahresabschluss- und den Prüfungsberichten 2019.

 

Der Jahresabschluss für 2018 lag bei + 376.481 € lag, wobei laut Haushaltsplanung ein Defizit von 5.000 € ausgewiesen wurde. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Überschüsse in Höhe von 35.300 € eingeplant, wobei ein tatsächlicher Überschuss von 433.718,59 € erzielt wurde. Einschließlich des Jahresergebnisses 2019 erhöht sich die Überschussrücklage auf insgesamt 1.227.500 €.

 

Auf Seite 7 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsvorbehalt des Rates (bei nicht nur unerheblicher Bedeutung) nicht vollständig berücksichtigt wurde. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 11.300 € hätten vor der Entstehung durch den Gemeinderat bewilligt werden müssen. Hierzu gibt Bürgermeister Brandt einen Verweis auf die Beschlussfassung vom 09.12.2020, wobei die überplanmäßigen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 in erster Linie aufgrund höherer Kosten für die Erstattung der in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen (Produkt 573.20) resultieren. Die Abrechnung erfolgt immer zum Jahresende, so das hier nicht von vornherein durch die Gemeinde Berge eine entsprechende Beschlussfassung vorgenommen werden konnte.

 

Die ordentlichen Erträge im Jahr 2019 fielen insgesamt um 647.400 € höher aus als geplant, während die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 16.700 €) geringer ausfüllen, verzeichnete die Gemeinde Berge aber Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+  554.900 €), der Grundsteuer B (+ 15.300 €), dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 15.200 €) sowie durch den nachträglich gewährten Finanzausgleich der Samtgemeinde Fürstenau in Höhe von + 43.800 €.

 

Um 19:10 Uhr verlässt Bürgermeister Brandt die Sitzung und übergibt zur Abstimmung den Vorsitz an den I. stellv. Bürgermeister Apke. Dieser bedankt sich nochmals für die Erläuterungen und fragt die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, ob noch Rückfragen bestehen und bittet anschließend um Abstimmung.