Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BER/013/2021
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt +
Wege empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu
den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB wird zugestimmt.
- Der Außenbereichssatzung „Anten – Große
Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten einschließlich Begründung wird unter
Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse
als Satzung gemäß § 34 Absatz 6 BauGB beschlossen.
Der Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an
Bürgermeister Brandt:
Mit Beschluss
des Rates vom 09.12.2020 wurde den Vorentwürfen der Planzeichnung und der
Begründung zur Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil
Anten zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand die
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich
16.03.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 29.01.2021 um Stellungnahme bis zum 16.03.2021 gebeten.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung
Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück), die Satzungsendfassung sowie
die Begründung zur Außenbereichssatzung Anten – Große Straße“ werden von Herrn Bürgermeister Brandt in der
Sitzung eingehend erläutert.
Es wird Bezug auf
die in den Abwägungen aufgeführten Rückmeldungen des Landkreises Osnabrück
genommen, wonach in einem bestimmten Teilbereich eine denkmalschutzrechtliche
Beurteilung und Berücksichtigung für das Wohnwirtschaftsgebäude der Hofanlage
Hollenberg aufgenommen werden muss. Ferner ist zu berücksichtigen, dass durch
die Aufstellung einer Außenbereichssatzung kein Baurecht geschaffen wird. Damit
ändert die Satzung nichts an der Zuordnung zum Außenbereich, sondern
modifiziert lediglich die Zulässigkeitsvoraussetzungen „sonstiger"
Vorhaben. Grundsätzlich sollen im Rahmen künftiger Bauvorhaben im
Satzungsbereich die Belange von Umwelt- und Naturschutz sowie der Landespflege
angemessen berücksichtigt werden.
Die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bersenbrück hat in diesem
Zusammenhang mitgeteilt, dass für die im Bereich ansässigen
landwirtschaftlichen Betriebe zur weiteren Absicherung im Bauleitverfahren ein
Immissionsschutzgutachten erstellt werden sollte. Allerdings sind diese bei der
Landwirtschaftskammer Bersenbrück verzeichneten Betriebe nicht mehr „aktiv“
tätig, so dass die Rückfragen vorab telefonisch geklärt werden konnten, so
Bürgermeister Brandt.