Fachdienstleiter Wagener beichtet über den Sachstand zum Erholungsort. Nachdem nun einige Zertifizierungen und Qualifizierungen von Unterkunftsbetrieben vorliegen, die eine Grundvoraussetzung zum Erhalt der Erholungsort-Auszeichnung sind, geht es in den nächsten Schritten um die Zertifizierung der Tourismusinformation und um die Qualitätsgutachten. Für die beiden Gutachten Schädlingsfreiheit und Luftqualität wird eine Summe von 5600,- € veranschlagt. Wagener bedankt sich bei den Betreibern, die sich für eine Zertifizierung ihres Betriebes ausgesprochen haben und den Weg zum Erholungsort somit geebnet haben.