a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2021
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 2.619.700
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 2.588.700
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 31.000
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.423.500
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.431.200
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 230.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 538.100 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 308.100
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 35.100
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand -42.800
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.961.600 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.004.400 €
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) auf 308.100 € festsetzt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht
veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das
Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt
und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen
für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.
Der Haushalt der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2021 ist in
mehreren Sitzungen vorbereitend beraten worden, mit der Empfehlung an den Rat,
den Haushalt in der vorliegenden Form zu beschließen.
Frau Moorman erläutert kurz die wichtigsten Zahlen des Haushaltsplans.
Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):