Der
Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2021
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 3.123.600
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 3.180.200
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis -56.600
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 2.949.800 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.040.400
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 88.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 401.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 313.000
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 59.100
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand -149.700
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.350.800 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.500.500 €
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) auf 313.000 € festsetzt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das
Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt
und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge
für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.
Der
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021, sowie das Investitionsprogramm
wurden in der digitalen Haushaltssitzung des Gemeinderates am 06.02.2021
vorgestellt und erläutert. Hierbei wurde vereinbart, dass für die Beseitigung
von Straßenschäden im Bereich „Hoher Esch" in Berge der Kostenansatz mit
70.000 € berücksichtigt werden sollte, um die notwendigen
Instandhaltungsmaßnahmen mit vorzunehmen. Damit ergibt sich für das
Jahr 2021 ein Fehlbetrag i. H. v. 56.600 €, der durch Überschüsse in den beiden
Folgejahren und durch Rückgriff auf die Rücklagen gedeckt ist, so Bürgermeister Brandt.
Ein großer Teil des Haushaltsvolumens sei
für die Zahlung der Kreis- und Samtgemeindeumlagen (Transferleistungen) sowie
für Bauhofleistungen vorgesehen, so dass insgesamt nur ein Betrag von ca.
500.000 € für die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinde Berge verbleibe. Dieses Geld
stehe aber so auch nicht frei zur Verfügung, da hiervon beispielsweise die
Straßenbeleuchtung bezahlt werden müsse. Wirklich große Investitionen seien so
in der Form überhaupt nicht möglich. Unabhängig von der derzeitigen
Haushaltslage werde man nicht darumkommen, einen Kredit von bis zu 313.000 €
aufzunehmen, um die erläuterten Projekte durchführen zu können. Für die
Verlegung des Sportplatzes sind insgesamt 50.000 € eingeplant, wobei 60.000 €
aus dem Vorjahr noch zur Verfügung stehe, so Bürgermeister Brandt.
Beigeordneter Moormann bedankt sich für das dargebrachte Zahlenwerk und
ergänzt, dass sich die Gemeinde Berge trotzdem zu einer attraktiven Kommune entwickelt
habe. Man kann mit den vorhandenen (finanziellen) Mitteln einfach nicht mehr
machen.
Beigeordneter Hömme ergänzt, dass der Haushalt solide und sauber
aufgestellt worden ist. Mehr könne man tatsächlich nicht daraus machen, wobei
die hohen Transferaufwendungen (Samtgemeinde- und Kreisumlage) immer ein
Gesprächsthema sind und bleiben. Einerseits habe die Gemeinde Berge diese Transferaufwendungen
zu leisten, aber kein Mitspracherecht bei Investitionen von Seiten der Samtgemeinde
Fürstenau.
Bürgermeister Brandt ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Berge
ihre Aufgabenwahrnehmung natürlich hier vor Ort regeln und gegebenenfalls
Zuschüsse genauer abgesprochen bzw. geplant werden müssten. Insgesamt sei es
sicherlich schade, dass die Gemeinde Berge nicht öfters von den Entscheidungen
partizipiert habe.
Die Mitglieder des Rates sind sich einig,
dass man den vorhandenen finanziellen Rahmen gut ausnutze.