Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2021 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            3.123.600 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                3.180.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                    -56.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.949.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             3.040.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                      88.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                   401.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                313.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 59.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                              -149.700 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    3.350.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   3.500.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 313.000 € festsetzt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.


Im Rahmen einer Präsentation gibt Bürgermeister Brandt Erläuterungen zum Haushaltsplan und den geplanten Investitionen.

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021, sowie das Investitionsprogramm wurden in der digitalen Haushaltssitzung des Gemeinderates am 06.02.2021 vorgestellt und erläutert. Hierbei wurde vereinbart, dass für die Beseitigung von Straßenschäden im Bereich „Hoher Esch" in Berge der Kostenansatz mit 70.000 € berücksichtigt werden sollte, um die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen mit vorzunehmen. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 ein Fehlbetrag i. H. v. 56.600 €, der durch Überschüsse in den beiden Folgejahren und durch Rückgriff auf die Rücklagen gedeckt ist, so Bürgermeister Brandt.

 

Ein großer Teil des Haushaltsvolumens sei für die Zahlung der Kreis- und Samtgemeindeumlagen (Transferleistungen) sowie für Bauhofleistungen vorgesehen, so dass insgesamt nur ein Betrag von ca. 500.000 € für die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinde Berge verbleibe. Dieses Geld stehe aber so auch nicht frei zur Verfügung, da hiervon beispielsweise die Straßenbeleuchtung bezahlt werden müsse. Wirklich große Investitionen seien so in der Form überhaupt nicht möglich. Unabhängig von der derzeitigen Haushaltslage werde man nicht darumkommen, einen Kredit von bis zu 313.000 € aufzunehmen, um die erläuterten Projekte durchführen zu können. Für die Verlegung des Sportplatzes sind insgesamt 50.000 € eingeplant, wobei 60.000 € aus dem Vorjahr noch zur Verfügung stehe, so Bürgermeister Brandt.

 

Beigeordneter Moormann bedankt sich für das dargebrachte Zahlenwerk und ergänzt, dass sich die Gemeinde Berge trotzdem zu einer attraktiven Kommune entwickelt habe. Man kann mit den vorhandenen (finanziellen) Mitteln einfach nicht mehr machen.

 

Beigeordneter Hömme ergänzt, dass der Haushalt solide und sauber aufgestellt worden ist. Mehr könne man tatsächlich nicht daraus machen, wobei die hohen Transferaufwendungen (Samtgemeinde- und Kreisumlage) immer ein Gesprächsthema sind und bleiben. Einerseits habe die Gemeinde Berge diese Transferaufwendungen zu leisten, aber kein Mitspracherecht bei Investitionen von Seiten der Samtgemeinde Fürstenau.

 

Bürgermeister Brandt ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Berge ihre Aufgabenwahrnehmung natürlich hier vor Ort regeln und gegebenenfalls Zuschüsse genauer abgesprochen bzw. geplant werden müssten. Insgesamt sei es sicherlich schade, dass die Gemeinde Berge nicht öfters von den Entscheidungen partizipiert habe.

 

Die Mitglieder des Rates sind sich einig, dass man den vorhandenen finanziellen Rahmen gut ausnutze.