Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2021 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    8.702.600 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                       9.080.400 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                        0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                         -377.800 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     8.237.500 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    8.815.100 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                         2.053.900 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                        3.330.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                     1.276.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         95.300 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                      -672.900 €

 

festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes          11.567.500 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes         12.240.400 €

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 1.276.100 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.482.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.300.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                            360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                             360 v.H.

 

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.

 

 

 


Stadtdirektor Trütken stellt anhand einer Präsentation die Zahlen zu den Auszahlungen für Investitionen für den Zeitraum 2015 bis 2022 vor.

Im Anschluss stellt Frau Moormann den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 vor.

Die Gruppensprecher Selker und Wübbel gehen kurz auf die gemachten Ausführungen ein und bedanken sich bei Frau Moormann und ihrem Team für die geleistete Arbeit.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):