Sitzung: 16.03.2021 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FG 20/002/2021
a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für
das Haushaltsjahr 2021 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst
Anlagen, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die
ordentlichen Erträge auf 8.702.600
€
1.2. die
ordentlichen Aufwendungen auf 9.080.400
€
1.3 die
außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die
außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis -377.800
€
2. im
Finanzhaushalt
2.1 die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.237.500 €
2.2 die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.815.100 €
2.3 die
Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.053.900
€
2.4 die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.330.000
€
2.5 die
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.276.100
€
2.6 die
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 95.300
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand -672.900
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 11.567.500 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 12.240.400 €
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 1.276.100 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.482.000 €
festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf
1.300.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 wie
folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 360
v.H.
1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 €
festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der
Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.
Stadtdirektor Trütken stellt anhand einer Präsentation die Zahlen zu den
Auszahlungen für Investitionen für den Zeitraum 2015 bis 2022 vor.
Im Anschluss stellt Frau Moormann den Haushaltsplan und die
Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 vor.
Die Gruppensprecher Selker und Wübbel gehen kurz auf die gemachten
Ausführungen ein und bedanken sich bei Frau Moormann und ihrem Team für die
geleistete Arbeit.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (19 Ja-Stimmen):