Sitzung: 16.03.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/046/2020
Über die
genannten Beschlussvorschläge ist als Einzelbeschlüsse getrennt abzustimmen.
- Herr Claus Pirnay, Richter am Landgericht a. D., wird für die Dauer von fünf Jahren als Vorsitzender in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Herr Norbert Wencker, Ltd. Regierungsdirektor, wird für die Dauer von fünf Jahren als stellvertretender Vorsitzender in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Frau Katrin Kröner, Vermessungsdirektorin, wird für die Dauer von fünf Jahren als Sachverständige für die Grundstückswertermittlung in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Frau Jana Gehling, Vermessungsrätin, wird für die Dauer von fünf Jahren als stellvertretende Sachverständige für die Grundstückswertermittlung in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Herr Dr. Helmut Wissel, Vermessungsdirektor a. D., wird für die Dauer von fünf Jahren als Sachverständiger für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Frau Doreen Eckert, Ltd. Vermessungsdirektorin, wird für die Dauer von fünf Jahren als stellvertretende Sachverständige für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Herr Arndt Hausschild, Baudirektor, wird für die Dauer von fünf Jahren als Sachverständiger für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
- Herr Lothar Schreinemacher, Stadtbaurat, wird für die Dauer von fünf Jahren als stellvertretender Sachverständiger für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in den Umlegungsausschuss der Stadt Fürstenau gewählt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Der Stadtrat beschließt
mehrheitlich: