Herr Johannes Fritze erkundigt sich, warum mit der städtebaulichen Entwicklungsstudie „Innenstadt“ ein weiteres Gutachten erstellt werden muss, obwohl doch bereits verschiedene Gutachten vorliegen. Herr Selter antwortet hierzu, dass es Aufgabe der Entwicklungsstudie „Innenstadt“ ist, die Erkenntnisse aus den bisherigen Gutachten zur Stärkung der Innenstadt zusammenzuführen. Das Gutachten ist damit unabhängig von der Aufstellung des B-Plans Nr. 59. Der Landkreis Osnabrück beteiligt sich an den Kosten der Entwicklungsstudie.