Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Der Familien- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau begrüßt die Einrichtung eines Waldkindergartens.

 

Mit dem „Waldkindergarten Fürstenau e. V.“ ist ein Betriebsführungsvertrag mit Defizitabdeckung abzuschließen.

 

Zwingende Voraussetzung für den Betrieb und die Finanzierung durch die Samtgemeinde Fürstenau ist das Vorliegen der Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG/SGB VIII.

 

Für die Erstausstattung sind investive Mittel in Höhe von 75.000 € bereit zu stellen. Für 2021 ist im Produkt 365.00 ein Zuschuss von 70.000 € vorzusehen.


SGBürgermeister Trütken erklärt, dass in der Samtgemeinde Fürstenau bekanntermaßen Kindergartenplätze fehlen. Der Waldkindergarten könnte dazu beitragen, die Bedarfe zu decken.

 

Auf Anfrage von Ratsherrn Holtheide teilt Herr Wagener mit, dass in Fürstenau rd. 20 Familien eine Absage erhalten hätten. Eine Regelgruppe würde im Kindergarten mit 25 Kindern belegt. Die Anzahl reduziere sich bei Integrationsgruppen auf 18 Kinder. Für die Gruppen in Waldkindergärten habe die Landesschulbehörde eine Höchstzahl von 15 Kindern festgelegt. 13 Familien hätten bereits Interesse an einem Waldkindergartenplatz bekundet. In welchen Waldgrundstücken der Waldkindergarten eingerichtet würde, werde derzeit noch geklärt. Ebenfalls machen sich die Initiatoren Gedanken zu Schutzmaßnahmen vor möglichen Gefahren. Die Gründung des Trägervereins müsse ebenfalls noch erfolgen. Abschließend würde ein Betriebsführungsvertrag zwischen dem Trägerverein und der Samtgemeinde Fürstenau abgeschlossen.