Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.  2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die Außenbereichssatzung „Restrup“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.

 

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 15.07.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2020 um Stellungnahme bis zum 04.09.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf der Außenbereichssatzung „Restrup“ 

-       Entwurfsbegründung

-       Abwägung.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück, hat in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.11.2020 das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorgestellt und eingehend erläutert.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass nach entsprechender Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt im Januar 2021 erfolgen kann.

 


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):