Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1)     Dem Neubau des Katholischen Kindergartens St. Katharina auf dem Grundstück der Katholischen Kirchengemeinde an der Bürgerschützenstraße mit vier Kindergarten und zwei Krippengruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt, sofern der  Standort am Wegemühlenweg mit einer Krippen- und einer Regelgruppe sowie der Option, im Bedarfsfall eine weitere Kindergartengruppe einrichten zu können, weiterbetrieben wird (BA 1).

 

2)     Nach Ablauf der förderrechtlichen Zweckbindung für den Krippenbau am Wegemühlenweg wird die KiTa an der Bürgerschützenstraße vorbehaltlich der Zustimmung der Landesschulbehörde erweitert, damit der Standort am Wegemühlenweg aufgegeben werden kann (BA 2).

 

3)     Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertragsentwurf für den Bau und die Finanzierung des Neubaus an der Bürgerschützenstraße für die Bauabschnitte 1 und 2 zu erstellen.

 

4)     Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Verkehrskonzepts im Bereich Bürgerschützenstraße / Am Gültum einzuholen.

 

5)     Sobald es der Planungstand zulässt, wird die Stadt Fürstenau gebeten, die Änderung des Bebauungsplans durchzuführen,


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):