Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2019 werden genehmigt.


Im Jahresabschluss 2019 werden folgende überplanmäßigen Aufwendungen ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

 

Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aufgrund höherer Kosten für die Erstattung der in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen (Produkt 573.20).

 

Für das Haushaltsjahr 2019 ist ein Überschuss von 35.000 € einkalkuliert worden. Der in Bearbeitung befindliche Jahresabschluss 2019 wird dieses Ergebnis wohl um ein Vielfaches überschreiten. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen war durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gewährleistet, so Bürgermeister Brandt.