Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
Für Aufgaben der Wahlleitung im
Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 12. September 2021 wird
der Verwaltungsfachwirt Thomas
Mehmann
Samtgemeinde Fürstenau
Fachdienst I – Außenstelle
Gemeinde Berge
Tempelstraße 8
49626 Berge
zum Gemeindewahlleiter und
die Verwaltungsfachangestellte Nicole
Biermann
Samtgemeinde Fürstenau
Fachdienst I – Außenstelle
Gemeinde Berge
Tempelstraße 8
49626 Berge
zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin
berufen.
Für die
Kommunalwahl 2021 ist der 12. September 2021 als Wahltermin vorgesehen.
Gemäß § 9 Absatz
1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist
Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde.
Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der
Vertreter im Amt. Der Rat kann eine weitere Stellvertreterin oder einen
weiteren Stellvertreter aus dem Kreis der Beschäftigten berufen.
Gemäß § 9 Absatz
4 + 5 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für
Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterin oder
Stellvertreter sein. Die Wahlleitung, die Stellvertreterin und der
Stellvertreter haben bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und
Objektivität zu wahren.
Der Rat kann
gemäß § 9 Absatz 3 Nr. 3 NKWG abweichend vom Absatz 1 als Wahlleitung,
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Beschäftigte der Samtgemeinde für
die Samtgemeindewahlleitung und für die Gemeindewahlleitung der
Mitgliedsgemeinden berufen.
Um grundsätzlich
eine Kollision der Interessen zu verhindern, wurde bei den vergangenen
Kommunalwahlen jeweils der allgemeine Vertreter beziehungsweise die Vertreterin
des Bürgermeisters zum/zur Gemeindewahlleiter(in) und ein/eine Mitarbeiter(in)
des Gemeindebüros Berge zur Stellvertretung berufen.
Zur Kommunalwahl am
11. September 2016 wurde folglich mit Beschluss des Rates Herr Thomas Mehmann
zum Gemeindewahlleiter berufen. Die Wahrnehmung der Aufgaben der
stellvertretenden Wahlleitung oblag Frau Nicole Biermann.
Es wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen
weiterhin in dieser Weise zu Verfahren, teilt Bürgermeister Brandt mit.