Sitzung: 09.12.2020 Gemeinderat Berge
Ein Zuhörer teilt mit, dass in der vergangenen Woche für den
katholischen Kindergarten „St. Servatius“ sowie dem Leuchtturm in Berge die
Zusagen für die Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze herausgegangen sind. Bis
zur kommenden Woche müssen die Eltern nun mitteilen, ob sie ihre Kinder
tatsächlich in einer der beiden Einrichtungen schicken wollen. Erst dann werden
die „offiziellen“ Absagen versandt, die es bisher nur in mündlicher Form gibt.
Im Ort Berge selbst fehlen anscheinend etliche Kindergartenplätze. Der Rat der Gemeinde Berge sei sicherlich hierfür nicht
zuständig, nur möchte man den gewählten Vertretern auch mitteilen, wie sich die
Situation hier vor Ort derzeit darstellt. Gut wäre es auch, wenn hierzu von
Seiten des Bürgermeisters eine Nachfrage bei der Samtgemeinde Fürstenau
erfolgen könne.
Bürgermeister Brandt ergänzt, dass er diesbezüglich keine Informationen
darüber hat, dass zu wenige Kindergarten-/Betreuungsplätze in Berge vorhanden
sind, da dies nicht in den Samtgemeindesitzungen mitgeteilt wurde. Grundsätzlich
ist von Seiten der Gemeinde Berge eine Aufgabenübertragung zum 01.01.2011 auf
die Samtgemeinde Fürstenau erfolgt. Die Gemeinde Berge wird im Rahmen der
nunmehr vorliegenden Anfrage die Samtgemeinde Fürstenau um Stellungnahme und
Mitteilung des „Ist“-Zustandes bitten. Letztmalig ist in 2018 auf
Samtgemeindeebene eine ausführliche Diskussion über die Erweiterung des
katholischen Kindergartens „St. Servatius“ in Berge geführt worden, sodass
diese Problematik nun doch wieder verwundert.
Der Zuhörer teilt mit, dass kein Betreuungsplatz zum 01.08.2021 besteht.
Eine Anmeldung war generell nur an einem Stichtag möglich. Was könne bzw. müsse
nun passieren, wenn selbst in der näheren Umgebung (Bippen etc.) nichts frei
ist?
I. stellv. Bürgermeister Apke stimmt den Argumentationen von
Bürgermeister Brandt zu und teilt mit, dass auch ihm keine Informationen von
Seiten der Samtgemeinde Fürstenau vorliegen.
Bürgermeister Brandt sagt eine Überprüfung
der Angelegenheit zu.