Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

-     Der Jahresabschluss 2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

-     Die Verwaltung wird beauftragt, den Fraktionen detaillierte Unterlagen zu der vorgestellten Gewinn- und Verlustrechnung 2004 der Abteilung Schmutzwasser mit Entwicklung der letzten Jahre zur Verfügung zu stellen.

 

-     Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Werksausschusses die Frage der Nutzungsdauer der Grabnutzungsrechte für Wahlgrabstätten auf die Tagesordnung zu bringen.


Der Jahresabschlusses 2004 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau mit den Abteilungen  Schmutzwasser, Regenwasser, Bestattungswesen und Straßenreinigung wird durch Herrn Andrews detailliert vorgestellt.

Im Bereich Bestattungswesen weist der Jahresabschluss 2003 bedingt durch die bilanzrechtlich vorgegebene jährliche Auflösung der Grabnutzungsgebühren eine Unterdeckung in Höhe von 32.411,24 € aus, obwohl sich aus der Gebührennachkalkulation 2003 ein Überschuss in Höhe von 48.738,47 € ergibt. Herr Andrews führt aus, dass zur Lösung dieser Problematik am 20. April 2005 ein Gespräch zwischen Vertretern des Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück, der Samtgemeinde Fürstenau – Herr Weymann und Herr Wagener – und ihm stattgefunden hat. Nach ausführlicher Diskussion über die derzeit nicht zu klärenden Differenzen zwischen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Nieders. Kommunalabgabengesetzes konnte  Einigung über die weitere Verfahrensweise erzielt werden. Nun werden entgegen den handelsgesetzlichen Grundsätzen die Grabnutzungsgebühren nicht über die Nutzungsdauer aufgelöst, sondern es wird nach Kommunalabgabengesetz von einer jährlichen Einnahme- / Ausgabedeckung ausgegangen. Die jährlich fortzuschreibenden aufgelösten Grabnutzungsgebühren sind als Eventualverbindlichkeiten in der Bilanz festzuhalten. Der Jahresabschluss 2004 wurde bereits unter dieser Vorgabe aufgestellt. Als Folge dieser einvernehmlichen Regelung ist auch der Jahresabschluss 2003 entsprechend zu berichtigen.


Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):