Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

  1. Die Mehrkosten in Höhe von 51.500,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Vor der Auftragserteilung sind die Gruppensprecher über die Auftragsvergabe zu informieren.

 


Frau Schröder erläutert im Einzelnen die vorliegende Beschlussvorlage. Auf die Frage von Ratsherrn Höveler, wie hoch der Boden belastet ist, erklärt Frau Schröder, dass sich die Maßstäbe gegenüber früheren Jahren an das Material stark geändert haben. Teer wird als belastetes Material eingestuft und gilt als Sondermüll. Die Entsorgung solchen Materials ist sehr kostspielig und die Mengen lassen sich vorab nicht genau beziffern.  


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):