Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur empfiehlt einstimmig (9 Ja-Stimmen):

 

Der vorliegenden Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt. Sie wird als Satzung beschlossen, gleichzeitig die bisherige Satzung vom 14.03.2013 aufgehoben.  

 

 

 


(Stellv. Vorsitzender Schwietert verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum.)  

 

Samtgemeindebürgermister Trütken spricht allen Feuerwehrkameradinnen und –kameraden  Dank und Anerkennung aus.

 

Frau Föcke berichtet über einen Fehler im Satzungsentwurf. Die in § 2 aufgeführten Aufwandsentschädigungen für die Ortsbrandmeister von Fürstenau, Berge und Bippen reduzieren sich um jeweils 10,00 €, die Entschädigungszahlungen für die Stellvertreter jeweils um 5,00 €. Das eingesparte Geld soll nach einem Beschluss in der Ortsbrandmeisterarbeitstagung für die Aufwandsentschädigung der Jugendwarte verwendet werden. 

 

Beigeordneter Spree hält die vorgeschlagenen Entschädigungszahlungen für angemessen. Die Unterstützung und Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit sei wichtig.

 

Ratsherr Ehmke stimmt ihm zu.