Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Der Planweg innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/44) erhält die Bezeichnung „Zeisigweg“.
  2. Die Planstraße B innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/45) erhält die Bezeichnung „Finkenweg“.

Die Vorsitzende regt an, in den Fraktionen über zukünftige Straßennamen zu diskutieren.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):