1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die Innenbereichssatzung „Amselweg“ –Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung- einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

 

 


Die im Rahmen der Abwägung von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geforderte  Schadensverzichtserklärung wurde von den zukünftigen Bauherren vorgelegt.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):