Sitzung: 15.07.2020 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/040/2020
Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2018 werden genehmigt.
Im Jahresabschluss 2018 werden folgende
überplanmäßige Aufwendungen ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.
Budget |
Aufwendungen |
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Ansatz |
Gebucht |
Verfügbar |
|
Liegenschaften |
|
|
|
111.71 - Gebäude- u. Grundstücksmanagement |
112.100 € |
122.020,69 € |
-9.920,69 |
281.10 - Heimat- und Kulturpflege |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
365.00 - Tageseinrichtungen für Kinder |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
424.10 - Sportstätten |
400 € |
197,87 € |
202,13 € |
551.00 - Öffentliches Grün u. Landschaftsbau |
24.000 € |
26.759,25 € |
-2.759,25 |
-GD- |
136.500 € |
148.977,81 € |
-12.477,81 € |
Die Mehraufwendungen resultieren in erster
Linie aus höheren Kosten für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Produkt
111.71) und höheren Kosten für die Entsorgung von Grünabfällen (Produkt
551.00).
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen
war durch Minderaufwand beim Teilhaushalt 5 (Bauplanung und –verwaltung)
gewährleistet.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert kurz, dass
es sich hier nicht um Mehrausgaben insgesamt handelt, sondern dass die Ausgaben
in der Deckung aus anderen Finanzpositionen erfolgt sind und auch durch
Einnahmen der Samtgemeinde mitgedeckt wurden.
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):