Sitzung: 15.07.2020 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/035/2020
Der Rat stimmt der vorliegenden und dargelegten Ausbauplanung des Büros Westerhaus zu und beauftragt das Büro, in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau, die Ausschreibung dieser Baumaßnahme vorzunehmen.
In der Gemarkung Klein Bokern wird seit
längerer Zeit der Wanderweg entlang der L 102 geplant und an vielen
Stellen ist dies bereits durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt worden.
Es sind noch ein paar kleine Trassenstücke nicht erstellt worden, die jedoch
auch möglichst in diesem, spätestens im nächsten Jahr, von den Bürgerinnen und
Bürgern aus Klein Bokern realisiert werden.
Auf der Höhe der Hofstelle Dückinghaus
konnte der Wanderweg inhaltlich, fachlich, planerisch in der sonst bekannten
Form nicht realisiert werden, da eine Realisierung objektiv nur im unmittelbar
an der Straße angrenzenden Bereich möglich ist. Diese Möglichkeit lässt sich
nur so realisieren, dass vor der Hofstelle eine Verrohrung des Straßengrabens
erfolgt, um so die entsprechenden Borde zu setzen, die Pflasterungen
vorzunehmen und die Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Hierzu sind
mehrere Schritte durchgeführt worden und stehen noch an. Die Planung wurde mit
dem Landesamt für Straßenbau abgestimmt und bildet somit das Gesamtergebnis für
die Realisierung. Hierzu bedarf es noch einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Gemeinde Bippen und dem Landesamt für Straßenbau. Diese Vereinbarung ist in
der Ergebnisfindung. Des Weiteren hat die Gemeinde Bippen einen Antrag auf
wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung ist
Teil der Vereinbarung und als Auflage für die Realisierung zu sehen. Die
wasserrechtliche Genehmigung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Da durch bürgerschaftliches Engagement der
Klein Bokerner Bürgerinnen und Bürger der weitaus größte Teil des Wanderweges
geschaffen worden ist, eine händische Arbeit in dem hier auch recht
gefährlichen Kurvenbereich auf der Höhe des Grundstücks Dückinghaus nicht
möglich ist und hier auch alle formalen Vorgaben greifen, hat es im Vorfeld die
Abstimmung gegeben, dass dieser Bereich des Wanderweges auf dem mit einer
Vereinbarung verhandelten Grund und Boden des Landes Niedersachsens von der
Gemeinde Bippen auszuführen ist.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass das
Planungsbüro wegen weiterer Terminüberschneidungen an der Ratssitzung nicht
teilnehmen kann.
Die Erläuterung der Streckenführung der
Ausbaumaßnahme und dem Kostenrahmen übernimmt Bürgermeister Tolsdorf direkt.
Die Kostenschätzung wird erläutert und Bürgermeister Tolsdorf macht deutlich,
dass trotz des hohen Kostenrahmens, der auf die Gemeinde zukommt, es
unabdingbar ist, auch diesen Lückenschluss, der nur wenige 100 Meter lang ist,
zu schließen, um so Verkehrssicherheit in Klein Bokern zu erzielen, aber auch
um die Maßnahme Wanderweg in Klein Bokern in Gänze abschließen zu können.
Die noch offenen Teilabschnitte des
Wanderweges wird die Dorfgemeinschaft Klein Bokern noch im Jahr 2020 anpacken,
damit mit Abschluss des Lückenschlusses vor Dückinghaus die Maßnahme „rund
gemacht werden kann“.
Ratsherr Wissmann erläutert nochmals kurz
die Maßnahme und bedankt sich insbesondere für das Engagement der
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus Klein Bokern.
Ratsherr Brüwer sagt, dass die Kosten schon
ein Problem seien, aber er insgesamt sehr zufrieden ist, dass die Baumaßnahme
in Klein Bokern abgeschlossen wird und dass die Menschen vor Ort so engagiert
und aktiv mitgreifen, von daher ist aus seiner Sicht auch keine Alternative zu
der Maßnahme gegeben.
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):