Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat stimmt der vorliegenden und dargelegten Ausbauplanung des Büros Westerhaus zu und beauftragt das Büro, in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau, die Ausschreibung dieser Baumaßnahme vorzunehmen.  


In der Gemarkung Klein Bokern wird seit längerer Zeit der Wanderweg entlang der L 102 geplant und an vielen Stellen ist dies bereits durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt worden. Es sind noch ein paar kleine Trassenstücke nicht erstellt worden, die jedoch auch möglichst in diesem, spätestens im nächsten Jahr, von den Bürgerinnen und Bürgern aus Klein Bokern realisiert werden.

 

Auf der Höhe der Hofstelle Dückinghaus konnte der Wanderweg inhaltlich, fachlich, planerisch in der sonst bekannten Form nicht realisiert werden, da eine Realisierung objektiv nur im unmittelbar an der Straße angrenzenden Bereich möglich ist. Diese Möglichkeit lässt sich nur so realisieren, dass vor der Hofstelle eine Verrohrung des Straßengrabens erfolgt, um so die entsprechenden Borde zu setzen, die Pflasterungen vorzunehmen und die Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Hierzu sind mehrere Schritte durchgeführt worden und stehen noch an. Die Planung wurde mit dem Landesamt für Straßenbau abgestimmt und bildet somit das Gesamtergebnis für die Realisierung. Hierzu bedarf es noch einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bippen und dem Landesamt für Straßenbau. Diese Vereinbarung ist in der Ergebnisfindung. Des Weiteren hat die Gemeinde Bippen einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung ist Teil der Vereinbarung und als Auflage für die Realisierung zu sehen. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt den Ratsmitgliedern vor.

 

Da durch bürgerschaftliches Engagement der Klein Bokerner Bürgerinnen und Bürger der weitaus größte Teil des Wanderweges geschaffen worden ist, eine händische Arbeit in dem hier auch recht gefährlichen Kurvenbereich auf der Höhe des Grundstücks Dückinghaus nicht möglich ist und hier auch alle formalen Vorgaben greifen, hat es im Vorfeld die Abstimmung gegeben, dass dieser Bereich des Wanderweges auf dem mit einer Vereinbarung verhandelten Grund und Boden des Landes Niedersachsens von der Gemeinde Bippen auszuführen ist.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass das Planungsbüro wegen weiterer Terminüberschneidungen an der Ratssitzung nicht teilnehmen kann.

 

Die Erläuterung der Streckenführung der Ausbaumaßnahme und dem Kostenrahmen übernimmt Bürgermeister Tolsdorf direkt. Die Kostenschätzung wird erläutert und Bürgermeister Tolsdorf macht deutlich, dass trotz des hohen Kostenrahmens, der auf die Gemeinde zukommt, es unabdingbar ist, auch diesen Lückenschluss, der nur wenige 100 Meter lang ist, zu schließen, um so Verkehrssicherheit in Klein Bokern zu erzielen, aber auch um die Maßnahme Wanderweg in Klein Bokern in Gänze abschließen zu können.

 

Die noch offenen Teilabschnitte des Wanderweges wird die Dorfgemeinschaft Klein Bokern noch im Jahr 2020 anpacken, damit mit Abschluss des Lückenschlusses vor Dückinghaus die Maßnahme „rund gemacht werden kann“.

 

Ratsherr Wissmann erläutert nochmals kurz die Maßnahme und bedankt sich insbesondere für das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus Klein Bokern.

 

Ratsherr Brüwer sagt, dass die Kosten schon ein Problem seien, aber er insgesamt sehr zufrieden ist, dass die Baumaßnahme in Klein Bokern abgeschlossen wird und dass die Menschen vor Ort so engagiert und aktiv mitgreifen, von daher ist aus seiner Sicht auch keine Alternative zu der Maßnahme gegeben.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):