Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“, Gemeinde Bippen einschließlich Begründung (§ 35 Abs. 6 BauGB) zu.

 

2.    Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, eine Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup, gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Das planerisch definierte Satzungsgebiet liegt entlang der nordöstlichen Gemeindegrenze Bippen im Ortsteil Restrup beidseitig der Restruper Straße (K 119).

 

Die Gemeinde Bippen beabsichtigt mit der vorliegenden Planung der nach wie vor starken Nachfrage an Baugrundstücken durch Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB im Bereich Restrup Genüge zu leisten. Damit soll u. a. dem allgemeinen öffentlichen Interesse am Erhalt und der Förderung des Wohnstandorts Bippen und den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in einem städtebaulich verträglichen und auf den Eigenbedarf abgestellten Umfang.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses ist ein Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup, einschließlich Begründung erstellt worden.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert kurz einführend den Tagesordnungspunkt, bevor Herr Dehling vom Planungsbüro Dehling und Twisselmann den Entwurf der Außenbereichssatzung vorstellt und erläutert. Dabei macht Herr Dehling deutlich, dass durch die Außenbereichssatzung kein Baurecht entsteht, sondern hier lediglich die gemeindliche Planung deutlich gemacht wird, im Außenbereich Splittersiedlungen, Streusiedlungen etc. so zu arrangieren, dass das grundsätzliche Bauverbot nach § 35 BauGB nicht tragfähig ist. Er erläutert weiter, dass unabhängig von der Satzung Einzelbauanträge erfolgen müssen und dass diese vom Landkreis unter Beachtung der Satzung in besonderer Weise vermutlich gewürdigt werden.

 

Herr Dehling erläutert das Verfahren, den Zeitraum und es wird deutlich, dass es theoretisch möglich sein kann, dass bereits in der Dezembersitzung bei geringen Eingaben ein Satzungsbeschluss gefasst werden könnte.

 

Ratsherr Imke macht im Kontext der Beratungen deutlich, dass dies der politische Versuch der Gemeinde Bippen ist, auch in den kleineren Ortsteilen Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen und zu entwickeln, um so eine Bebauung nicht auszuschließen, sondern theoretisch und so hoffnungsvoll praktisch zu ermöglichen.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):