Sitzung: 15.07.2020 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/034/2020
1. Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“, Gemeinde Bippen einschließlich Begründung (§ 35 Abs. 6 BauGB) zu.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, eine Außenbereichssatzung „Restrup“ in
Bippen, Gemeindeteil Restrup, gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Das
planerisch definierte Satzungsgebiet liegt entlang der nordöstlichen
Gemeindegrenze Bippen im Ortsteil Restrup beidseitig der Restruper Straße (K
119).
Die Gemeinde Bippen beabsichtigt mit der
vorliegenden Planung der nach wie vor starken Nachfrage an Baugrundstücken
durch Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB im
Bereich Restrup Genüge zu leisten. Damit soll u. a. dem allgemeinen
öffentlichen Interesse am Erhalt und der Förderung des Wohnstandorts Bippen und
den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Ziel der Planung
ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in einem städtebaulich
verträglichen und auf den Eigenbedarf abgestellten Umfang.
In Ausführung des obigen Beschlusses ist ein
Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup,
einschließlich Begründung erstellt worden.
Bürgermeister
Tolsdorf erläutert kurz einführend den Tagesordnungspunkt, bevor Herr Dehling
vom Planungsbüro Dehling und Twisselmann den Entwurf der Außenbereichssatzung
vorstellt und erläutert. Dabei macht Herr Dehling deutlich, dass durch die
Außenbereichssatzung kein Baurecht entsteht, sondern hier lediglich die
gemeindliche Planung deutlich gemacht wird, im Außenbereich Splittersiedlungen,
Streusiedlungen etc. so zu arrangieren, dass das grundsätzliche Bauverbot nach
§ 35 BauGB nicht tragfähig ist. Er erläutert weiter, dass unabhängig von der
Satzung Einzelbauanträge erfolgen müssen und dass diese vom Landkreis unter
Beachtung der Satzung in besonderer Weise vermutlich gewürdigt werden.
Herr Dehling
erläutert das Verfahren, den Zeitraum und es wird deutlich, dass es theoretisch
möglich sein kann, dass bereits in der Dezembersitzung bei geringen Eingaben
ein Satzungsbeschluss gefasst werden könnte.
Ratsherr Imke macht im Kontext der Beratungen deutlich, dass dies der politische Versuch der Gemeinde Bippen ist, auch in den kleineren Ortsteilen Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen und zu entwickeln, um so eine Bebauung nicht auszuschließen, sondern theoretisch und so hoffnungsvoll praktisch zu ermöglichen.
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):