Beschluss: Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Rates nehmen die Ausführungen und Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.


In der Sitzung des Rates vom 29.03.2017 sind die Unterlagen zum Kompensationsflächenpool der Gemeinde Berge - Wegerandstreifenprojekt / Ökowerteinheitenpool (Teil 1), sowie die genaue Auflistung des Pflege- und Entwicklungsplanes vorgestellt und beschlossen worden. Die Werteinheiten sollen zur Kompensation der Bebauungspläne Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ und Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge verwendet werden.

 

Insgesamt werden folgende Werteinheiten benötigt:

 

Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“:      15.210 WE

Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch Straße“:         9.214 WE

                                                                                    Summe:          24.424 WE

 

Bürgermeister Brandt nimmt Bezug auf die dargebrachten Äußerungen in der Einwohnerfragestunde und teilt mit, dass es sich beim Kompensationsflächenpool nicht um die Anlegung von Blühstreifen handelt, die beispielsweise einmalig oder mehrjährig angelegt werden, sondern um dauerhafte Maßnahmen, die durch die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bauleitverfahren umgesetzt werden müssen.

 

Der Landkreis Osnabrück hat das Modellprojekt zur Nutzung der Wegerandstreifen ins Leben gerufen. Die Anerkennung und Umsetzung erfolgte beispielsweise bei der Stadt Bramsche. Bevor es zur Beschlussfassung zum Kompensationsflächenpool kam, sind die Flächenbereiche untersucht und im Rahmen der Bauleitplanung mit beschlossen worden, so Bürgermeister Brandt.

 

Nachdem nunmehr der Straßenverlauf, die Ausweisung des Gewerbegebietes, die Grundstücksangelegenheiten (Tausch und Verkauf) sowie die Abnahme der Linksabbiegespur an der L 102 „Bippener Straße“ abgeschlossen sind, sollte bereits zu Beginn des Jahres eine Grenzanzeige durch einen Mitarbeiter der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen werden. Die dafür erforderlichen georeferenzierten Daten sind von Herrn Zapp (Forsthof Artland) an die Samtgemeinde Fürstenau übermittelt worden, so dass eine entsprechende Darstellung im Geoinformationssystem erfolgen konnte.

 

Nach den Anfang Mai terminierten Sitzungen wurde mit Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ein Termin zur Grenzanzeige vereinbart. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Bauhofes sind die entsprechenden Grenzpunkte in den Gemeindeteilen Anten (Butenesch) und Dalvers (Bereich Asterfeld) mit Pflöcken kenntlich gemacht worden. Hierbei konnten die bereits im Geoinformationssystem dargestellten Abweichungen auch örtlich sichtbar gemacht werden.

 

Die derzeitigen Markierungen sind nicht abschließend, sondern werden nach der Abernte der Ackerflächen neu angezeigt und zwar wie vorgegeben, mit entsprechenden Eichenpfählen. Dies soll in regelmäßigen Abständen (ca. 20-25 m) erfolgen, damit der genaue Bereichsverlauf sichtbar und dauerhaft erhalten bleibt. Die weitere Umsetzung sieht vor, dass bei den einzelnen Bereichen unterteilt werden muss, welche Einsaaten bzw. Anpflanzungen erforderlich sind. Die Vorarbeiten (Durchfräsen und Herstellung des Profiles etc.) sollen durch den Bauhof soweit wie möglich in Eigenleistung umgesetzt werden. Sobald die ersten Maßnahmen vorgenommen wurden, ist ein entsprechendes Monitoring notwendig. Dieses kann auf Stundenbasisabrechnung erfolgen, damit eine fachliche Beurteilung vorgenommen werden kann. Es ist erforderlich, um gegenüber dem Landkreis Osnabrück die entsprechenden Nachweise zu erbringen, so Bürgermeister Brandt.

 

Die Grenzanzeigen sowie die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen ohne jeglichen Vorwurf oder Vorurteilen gegenüber den jetzigen Bewirtschaftern. Es hat sich historisch entwickelt, allerdings muss man festhalten, dass die Gemeinde Berge dadurch keine Ackerflächen kaufen muss, so Bürgermeister Brandt.

 

Ratsherr Heskamp merkt an, dass er bereits im Jahr 2017 gegen die konzeptionelle Ausarbeitung gestimmt habe. Zur Erstellung und Bereitstellung der jeweiligen Daten habe die Gemeinde Berge viel Geld in die Hand genommen. Die nun umzusetzenden Maßnahmen werden auch zukünftig Kosten verursachen, die mit eingerechnet werden müssen. Rein wirtschaftlich gesehen, ist dieses Konzept des Kompensationsflächenpools so nicht tragbar. Er selbst habe bereits einige Kompensationsmaßnahmen vorgenommen und wisse, dass man sich mit den Öko-Werteinheiten auch freikaufen könne. Wenn man die hier betitelten 24.424 Werteinheiten mit 5,00 €/pro Werteinheit berechnet, so habe man einen Gesamtbetrag in Höhe von 122.120 € zu zahlen. Durch die einmalige Zahlung dieses Betrages ist dann die Kompensation geleistet und abgeschlossen. Für das vorliegende Konzept wäre daher denkbar, ob man die Werteinheiten der Maßnahme hochrechnen könnte und diese Fläche dann gegebenenfalls den Nachbargrundstückseigentümer verkaufe. Dies sollte doch nach vorheriger Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück möglich sein. Eventuell wäre auch ein Grundstückstausch denkbar. Ansonsten sei das so beschriebene Modell eher „ein Fass ohne Boden“, da bisherigen bzw. zukünftigen Kosten (Monitoring, Bewirtschaftung und Pflege der Flächen, Neuanpflanzungen etc.) nicht genau betitelt werden können und jährlich auftreten.

 

Bürgermeister Brandt ergänzt, dass im Jahr 2017 die Konzeptionierung und der damit verbundene Kompensationsflächenpool beschlossen worden ist. Auf einer Fläche von ca. 1,2051 ha lassen sich insgesamt ca. 26.449 Werteinheiten realisieren. Bewertet man die mit 5,00 €/pro Werteinheit, sind diese Punkte insgesamt 131.247 € wert. Im Verhältnis zur Fläche von 1,2051 ha gesehen würde man einen Preis von 10,89 €/pro Quadratmeter bezahlen müssen.

 

Das Grundstück für die Streuobstwiese (nördlich des Regenrückhaltebeckens) sieht eine hohe Kompensation der Werteinheiten vor. Wenn man diesen Flächenbereich rausrechnet, sind auf einer Fläche von 0,6805 ha insgesamt ca. 15.756 Werteinheiten zu realisieren. Bewertet man die mit 5,00 €/pro Werteinheit, sind diese Punkte insgesamt 78.780 € wert. Im Verhältnis zur Fläche von 0,6805 ha gesehen würde man einen Preis von 11,50 €/pro Quadratmeter bezahlen müssen.

 

Hierbei ist nicht berücksichtigt, dass zusätzlich noch die Vermessungs-, Notariats- und Grunderwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragung Grundbuch etc.) für einen Erwerber anfallen würden.  

 

Der Landkreis Osnabrück nimmt jedoch für die Bereitstellung von Werteinheiten 6,00 €/pro Werteinheit. Diese können nicht für die Bauleitplanung genutzt werden. Am freien Markt bekommt man die entsprechenden Werteinheiten zwischen 4,50 € und 6,00 €, wobei hierbei noch die Umsatzsteuer zugerechnet werden muss. Die Gemeinde Berge hat aufgrund der Bauleitplanung die Kompensation durchzuführen und kann hier zumindest keine Werteinheiten des Landkreises Osnabrück nutzen. Ferner werden die Kompensationsmaßnahmen bereits auf eigenen Flächen vorgenommen, was teilweise auch zu einer Aufwertung der Flächenbereiche und des hiesigen Landschaftsbildes führt, so Bürgermeister Brandt.

 

Ein Zuhörer, dem in Abstimmung mit den Ratsmitgliedern das Wort erteilt wird, merkt an, dass es aus seiner Sicht zu einer Verunkrautung der nebenliegenden Ackerflächen sowie größeren Bereichen in Anten und Dalvers kommen wird. Wie aus dem dargestellten Konzept ersichtlich, so Bürgermeister Brandt, ist dies nicht korrekt, da es sich um kleine Teilbereiche handelt.

 

Ratsherr Heskamp ergänzt, dass man die Bewirtschafter verstehen könne und auch deren Bedenken gegen die Umsetzung ernst nehmen sollte. Soweit er betroffen wäre, wäre er selbst daran interessiert, die Flächen der Maßnahmen zu erwerben.