Die Mitglieder des Rates nehmen die Ausführungen
und Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.
In der Sitzung des Rates vom 29.03.2017 sind die Unterlagen zum
Kompensationsflächenpool der Gemeinde Berge - Wegerandstreifenprojekt /
Ökowerteinheitenpool (Teil 1), sowie die genaue Auflistung des Pflege- und
Entwicklungsplanes vorgestellt und beschlossen worden. Die Werteinheiten sollen
zur Kompensation der Bebauungspläne Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“
und Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge verwendet werden.
Insgesamt werden folgende Werteinheiten
benötigt:
Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark
Friedrich-Segler-Straße“: 15.210 WE
Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener
Esch Straße“: 9.214 WE
Summe: 24.424 WE
Bürgermeister Brandt nimmt Bezug auf die
dargebrachten Äußerungen in der Einwohnerfragestunde und teilt mit, dass es
sich beim Kompensationsflächenpool nicht um die Anlegung von Blühstreifen
handelt, die beispielsweise einmalig oder mehrjährig angelegt werden, sondern
um dauerhafte Maßnahmen, die durch die Aufstellung von Bebauungsplänen im
Bauleitverfahren umgesetzt werden müssen.
Der Landkreis Osnabrück hat das
Modellprojekt zur Nutzung der Wegerandstreifen ins Leben gerufen. Die
Anerkennung und Umsetzung erfolgte beispielsweise bei der Stadt Bramsche. Bevor
es zur Beschlussfassung zum Kompensationsflächenpool kam, sind die
Flächenbereiche untersucht und im Rahmen der Bauleitplanung mit beschlossen
worden, so Bürgermeister Brandt.
Nachdem nunmehr der Straßenverlauf, die
Ausweisung des Gewerbegebietes, die Grundstücksangelegenheiten (Tausch und
Verkauf) sowie die Abnahme der Linksabbiegespur an der L 102 „Bippener Straße“
abgeschlossen sind, sollte bereits zu Beginn des Jahres eine Grenzanzeige durch
einen Mitarbeiter der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen werden. Die dafür
erforderlichen georeferenzierten Daten sind von Herrn Zapp (Forsthof Artland)
an die Samtgemeinde Fürstenau übermittelt worden, so dass eine entsprechende
Darstellung im Geoinformationssystem erfolgen konnte.
Nach den Anfang Mai terminierten Sitzungen
wurde mit Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ein Termin zur Grenzanzeige
vereinbart. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Bauhofes sind die entsprechenden
Grenzpunkte in den Gemeindeteilen Anten (Butenesch) und Dalvers (Bereich
Asterfeld) mit Pflöcken kenntlich gemacht worden. Hierbei konnten die bereits
im Geoinformationssystem dargestellten Abweichungen auch örtlich sichtbar
gemacht werden.
Die derzeitigen Markierungen sind nicht
abschließend, sondern werden nach der Abernte der Ackerflächen neu angezeigt
und zwar wie vorgegeben, mit entsprechenden Eichenpfählen. Dies soll in
regelmäßigen Abständen (ca. 20-25 m) erfolgen, damit der genaue Bereichsverlauf
sichtbar und dauerhaft erhalten bleibt. Die weitere Umsetzung sieht vor, dass
bei den einzelnen Bereichen unterteilt werden muss, welche Einsaaten bzw.
Anpflanzungen erforderlich sind. Die Vorarbeiten (Durchfräsen und Herstellung
des Profiles etc.) sollen durch den Bauhof soweit wie möglich in Eigenleistung umgesetzt
werden. Sobald die ersten Maßnahmen vorgenommen
wurden, ist ein entsprechendes Monitoring notwendig. Dieses kann auf
Stundenbasisabrechnung erfolgen, damit eine fachliche Beurteilung vorgenommen
werden kann. Es ist erforderlich, um gegenüber dem Landkreis Osnabrück die
entsprechenden Nachweise zu erbringen, so Bürgermeister Brandt.
Die Grenzanzeigen sowie die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgen ohne jeglichen Vorwurf oder Vorurteilen gegenüber den
jetzigen Bewirtschaftern. Es hat sich historisch entwickelt, allerdings muss
man festhalten, dass die Gemeinde Berge dadurch keine Ackerflächen kaufen muss,
so Bürgermeister Brandt.
Ratsherr Heskamp merkt an, dass er bereits
im Jahr 2017 gegen die konzeptionelle Ausarbeitung gestimmt habe. Zur
Erstellung und Bereitstellung der jeweiligen Daten habe die Gemeinde Berge viel
Geld in die Hand genommen. Die nun umzusetzenden Maßnahmen werden auch
zukünftig Kosten verursachen, die mit eingerechnet werden müssen. Rein
wirtschaftlich gesehen, ist dieses Konzept des Kompensationsflächenpools so
nicht tragbar. Er selbst habe bereits einige Kompensationsmaßnahmen vorgenommen
und wisse, dass man sich mit den Öko-Werteinheiten auch freikaufen könne. Wenn
man die hier betitelten 24.424 Werteinheiten mit 5,00 €/pro Werteinheit
berechnet, so habe man einen Gesamtbetrag in Höhe von 122.120 € zu zahlen.
Durch die einmalige Zahlung dieses Betrages ist dann die Kompensation geleistet
und abgeschlossen. Für das vorliegende Konzept wäre daher denkbar, ob man die
Werteinheiten der Maßnahme hochrechnen könnte und diese Fläche dann
gegebenenfalls den Nachbargrundstückseigentümer verkaufe. Dies sollte doch nach
vorheriger Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück möglich sein. Eventuell wäre
auch ein Grundstückstausch denkbar. Ansonsten sei das so beschriebene Modell
eher „ein Fass ohne Boden“, da bisherigen bzw. zukünftigen Kosten (Monitoring,
Bewirtschaftung und Pflege der Flächen, Neuanpflanzungen etc.) nicht genau
betitelt werden können und jährlich auftreten.
Bürgermeister Brandt ergänzt, dass im Jahr
2017 die Konzeptionierung und der damit verbundene Kompensationsflächenpool
beschlossen worden ist. Auf einer Fläche von ca. 1,2051 ha lassen sich
insgesamt ca. 26.449 Werteinheiten realisieren. Bewertet man die mit 5,00 €/pro
Werteinheit, sind diese Punkte insgesamt 131.247 € wert. Im Verhältnis zur
Fläche von 1,2051 ha gesehen würde man einen Preis von 10,89 €/pro Quadratmeter
bezahlen müssen.
Das Grundstück für die Streuobstwiese
(nördlich des Regenrückhaltebeckens) sieht eine hohe Kompensation der
Werteinheiten vor. Wenn man diesen Flächenbereich rausrechnet, sind auf einer
Fläche von 0,6805 ha insgesamt ca. 15.756 Werteinheiten zu realisieren.
Bewertet man die mit 5,00 €/pro Werteinheit, sind diese Punkte insgesamt 78.780
€ wert. Im Verhältnis zur Fläche von 0,6805 ha gesehen würde man einen Preis
von 11,50 €/pro Quadratmeter bezahlen müssen.
Hierbei ist nicht berücksichtigt, dass
zusätzlich noch die Vermessungs-, Notariats- und Grunderwerbsnebenkosten
(Grunderwerbsteuer, Eintragung Grundbuch etc.) für einen Erwerber anfallen
würden.
Der Landkreis Osnabrück nimmt jedoch für die
Bereitstellung von Werteinheiten 6,00 €/pro Werteinheit. Diese können nicht für
die Bauleitplanung genutzt werden. Am freien Markt bekommt man die
entsprechenden Werteinheiten zwischen 4,50 € und 6,00 €, wobei hierbei noch die
Umsatzsteuer zugerechnet werden muss. Die Gemeinde Berge hat aufgrund der
Bauleitplanung die Kompensation durchzuführen und kann hier zumindest keine
Werteinheiten des Landkreises Osnabrück nutzen. Ferner werden die
Kompensationsmaßnahmen bereits auf eigenen Flächen vorgenommen, was teilweise
auch zu einer Aufwertung der Flächenbereiche und des hiesigen Landschaftsbildes
führt, so Bürgermeister Brandt.
Ein Zuhörer, dem in Abstimmung mit den
Ratsmitgliedern das Wort erteilt wird, merkt an, dass es aus seiner Sicht zu
einer Verunkrautung der nebenliegenden Ackerflächen sowie größeren Bereichen in
Anten und Dalvers kommen wird. Wie aus dem dargestellten Konzept ersichtlich,
so Bürgermeister Brandt, ist dies nicht korrekt, da es sich um kleine
Teilbereiche handelt.
Ratsherr Heskamp ergänzt, dass man die
Bewirtschafter verstehen könne und auch deren Bedenken gegen die Umsetzung
ernst nehmen sollte. Soweit er betroffen wäre, wäre er selbst daran
interessiert, die Flächen der Maßnahmen zu erwerben.