Beschluss: Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege nehmen die Ausführungen und Erläuterungen zur Kenntnis und verweisen zur weiteren Beratung an den Rat.


Der Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.

 

In der Sitzung des Rates vom 29.03.2017 sind die Unterlagen zum Kompensationsflächenpool der Gemeinde Berge - Wegerandstreifenprojekt / Ökowerteinheitenpool (Teil 1), sowie die genaue Auflistung des Pflege- und Entwicklungsplanes vorgestellt und beschlossen worden. Die Werteinheiten sollen zur Kompensation der Bebauungspläne Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ und Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge verwendet werden, so Bürgermeister Brandt.

 

Insgesamt werden folgende Werteinheiten benötigt:

 

Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“:                  15.210 WE

Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch Straße“:                     9.214 WE

                                                                                    Summe:                      24.424 WE

 

Es handelt sich bei dem Kompensationsflächenpool nicht um die Anlegung von Blühstreifen, die beispielsweise einmalig oder mehrjährig angelegt werden, sondern um dauerhafte Maßnahmen, die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes umgesetzt werden müssen. Der Landkreis Osnabrück hat das Modellprojekt zur Nutzung der Wegerandstreifen ins Leben gerufen. Die Anerkennung und Umsetzung erfolgte beispielsweise bereits bei der Stadt Bramsche. Bevor es zur Beschlussfassung zum Kompensationsflächenpool kam, sind die Flächenbereiche untersucht und im Rahmen der Bauleitplanung mit beschlossen worden, so Bürgermeister Brandt.

 

Nachdem nunmehr der Straßenverlauf, die Ausweisung des Gewerbegebietes, die Grundstücksangelegenheiten (Tausch und Verkauf) sowie die Abnahme der Linksabbiegespur an der L 102 „Bippener Straße“ abgeschlossen sind, sollte bereits zu Beginn des Jahres eine Grenzanzeige durch einen Mitarbeiter der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen werden. Die dafür erforderlichen georeferenzierten Daten sind von Herrn Zapp (Forsthof Artland) an die Samtgemeinde Fürstenau übermittelt worden, so dass eine entsprechende Darstellung im Geoinformationssystem erfolgen konnte. Aufgrund der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen ist die Thematik, nicht wie angedacht zum Frühjahrsbeginn umgesetzt, sondern zunächst verschoben worden. Nach den Anfang Mai terminierten Sitzungen wurde mit Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ein Termin zur Grenzanzeige vereinbart. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Bauhofes sind die entsprechenden Grenzpunkte in den Gemeindeteilen Anten (Butenesch) und Dalvers (Bereich Asterfeld) mit Pflöcken kenntlich gemacht worden.

 

Wie bei der vor der Sitzung des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege vorgenommenen Bereisung war nunmehr für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sichtbar, dass die bereits im Geoinformationssystem dargestellten Abweichungen auch in der Örtlichkeit deutlich erkennbar sind. Die derzeitigen Markierungen sind allerdings nicht abschließend, sondern werden nach der jeweiligen Abernte der Ackerflächen neu gekennzeichnet und zwar wie vorgegeben, mit entsprechenden Eichenpfosten. Dies soll in regelmäßigen Abständen (ca. 20-25 m) erfolgen, damit der genaue Bereichsverlauf sichtbar und dauerhaft erhalten bleibt.

 

Die weitere Umsetzung sieht vor, dass bei den einzelnen Bereichen unterteilt werden muss, welche Einsaaten bzw. Anpflanzungen erforderlich sind. Die Vorarbeiten (Durchfräsen und Herstellung des Profiles etc.) sollen durch den Bauhof vorgenommen und soweit wie möglich umgesetzt werden.

 

Sobald die ersten Maßnahmen in Eigenleistung durchgeführt wurden, ist ein entsprechendes Monitoring notwendig. Dieses kann auf Stundenbasisabrechnung vorgenommen werden, damit eine fachliche Beurteilung erfolgen kann. Dies ist auch notwendig, um gegenüber dem Landkreis Osnabrück die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

 

Die Grenzanzeigen sowie die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen ohne jeglichen Vorwurf oder Vorurteilen gegenüber den jetzigen Bewirtschaftern. Es hat sich historisch entwickelt, allerdings muss man festhalten, dass die Gemeinde Berge durch dieses Projekt keine Ackerflächen kaufen muss und hier nicht als weiterer „Konkurrent“ bei Flächenkäufen auftritt, so Bürgermeister Brandt.