Sitzung: 30.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 76 „Urbanes Gebiet St.-Georg-Straße“ einschließlich Begründung und Anlagen wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (18 Ja-Stimmen):