Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB  wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 76 „Urbanes Gebiet St.-Georg-Straße“ einschließlich Begründung und Anlagen wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB/§ 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 

 


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):