Sitzung: 25.06.2020 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 1/009/2020
Die Samtgemeinde
Fürstenau überträgt das Satzungsrecht in Bezug auf die
Abwasserbeseitigungspflicht einschließlich der Abgabenhebung nach § 4 Nds.
AGWVG auf den Wasserverband Bersenbrück, insbesondere für Satzungsregelungen,
die
- den Anschluss an die Kanalisation und deren Benutzung vorschreiben,
- die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
betreffen (§ 96 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes - NWG),
- die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch Kleinkläranlagen und
Sammelgruben betreffen (§ 96 Abs. 4 NWG),
- Abgaben und deren Erhebung nach dem Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetz in Bezug auf die Abwasserbeseitigung betreffen,
- die Abwälzbarkeit der Abgaben nach § 6 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz betreffen.
Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der vorliegenden Version wird zugestimmt.
Ratsherr Imke zieht sich zu diesem Punkt in den Zuhörerbereich zurück.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):