Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Samtgemeinde Fürstenau überträgt das Satzungsrecht in Bezug auf die Abwasserbeseitigungspflicht einschließlich der Abgabenhebung nach § 4 Nds. AGWVG auf den Wasserverband Bersenbrück, insbesondere für Satzungsregelungen, die

 

  • den Anschluss an die Kanalisation und deren Benutzung vorschreiben,
  • die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen betreffen (§ 96 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes - NWG),
  • die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch Kleinkläranlagen und Sammelgruben betreffen (§ 96 Abs. 4 NWG),
  • Abgaben und deren Erhebung nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Bezug auf die Abwasserbeseitigung betreffen,
  • die Abwälzbarkeit der Abgaben nach § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz betreffen.

 

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der vorliegenden Version wird zugestimmt.


Ratsherr Imke zieht sich zu diesem Punkt in den Zuhörerbereich zurück.  


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):