Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

An der Straße „Zum Hohen Esch“ wird Nahe der Einmündung zur Landesstraße auffahrend rechtsseitig ein Tempo-30-Schild aufgestellt.


Im Bereich der Straße „Zum Hohen Esch“ kam es immer wieder zu Anmerkungen hinsichtlich von Verkehrslärm. Hierzu wurde der Wall bereits erhöht, obwohl dieser Wall ausschließlich als Sichtschutz- und nicht als Lärmschutzwall planerisch definiert ist. Der bereits errichtete Wall muss nur bepflanzt werden. Gleichzeitig gab es mit Vertretern des Rates eine Diskussion, welche Möglichkeiten der Lärmreduzierung durch Fahrzeuge noch möglich ist. In dem Dialog wurde deutlich, dass aufgrund des Gefälleanstiegs viele Fahrzeuge automatisch mehr Gas geben und dies zu zusätzlichem Lärm führt. Das gilt für große voluminöse Motoren und auch für Lkw / Anlieferfahrzeuge.

 

Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung soll versucht werden zu erreichen, dass hier eine Minimierung von Lärmbelastung für die Anwohner erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, hier im unteren Bereich (Einfahrt „Zum Hohen Esch“) ein Tempo-30-Schild aufzustellen und dies für die Zukunft zu beobachten.

 

Das Aufstellen eines Tempo-30-Schildes liegt an dieser Gemeindestraße in der Zuständigkeit der Gemeinde, so dass der Ausschuss der Auffassung ist, mit einem Tempo-30-Schild auch Lärmminimierungen zu erreichen.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):