Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Gemeinde beauftragt das Büro Westerhaus damit, einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen, das Gewässer aufzuheben und dann somit in das Kanalsystem zu überführen.


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen hat beschlossen eine Bürgerversammlung durchzuführen, mit dem Ziel, das verrohrte Gewässer am Merschweg aufzuheben und einen Oberflächenentwässerungskanal entsprechend zu errichten. In vorangegangenen Gesprächen mit dem Wasserverband, dem Planungsbüro Westerhaus und der Unteren Wasserbehörde war geklärt worden, dass das öffentliche Gewässer keine Bedeutung für die Entwässerung hat, sondern ausschließlich als Straßen- und Privatentwässerung zu sehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2020 beschlossen, eine Bürgerversammlung der Anlieger vom Merschweg durchzuführen, um diese über das gemeindliche Anliegen zu informieren. Die Bürgerversammlung fand am Donnerstag, den 28.05.2020 in den Räumlichkeiten des Heimathauses statt. Neben den Gemeindevertretern war das Planungsbüro Westerhaus und Frau Müller vom Wasserverband anwesend.

 

Das Erfordernis und die Notwendigkeit der Überführung in das Kanalsystem wurden aufgezeigt. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen der Oberflächenentwässerung unter der ehemaligen Bahntrasse hindurch wurden dargestellt und es fand eine nachhaltige Erörterung statt, indem auch die Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt wurden, dass zukünftig Oberflächenentwässerungsgebühren entstehen werden.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert den Hintergrund dieser Maßnahme und die Notwendigkeit, die Oberflächenentwässerung am Langen Weg und am Merschweg erneut anzupacken. Er berichtet über eine Bürgeranhörung zu der Aufhebung des verrohrten Gewässers, um hier einen Kanal durch den Wasserverband Bersenbrück errichten zu lassen. Die Oberflächenentwässerung über den Wasserverband zu regeln ist alternativlos und nur durch eine solche Regelung kann letztendlich auf Dauer das Wasser in den Ahler Bach fließen. Nach kurzer Diskussion besteht prinzipielle Einigkeit, dem Büro Westerhaus den Auftrag zu erteilen, einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des verrohrten Gewässers beim Landkreis Osnabrück, Untere Wasserbehörde, zu stellen.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):