Sitzung: 15.06.2020 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/036/2020
Die Gemeinde beauftragt das Büro Westerhaus damit, einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen, das Gewässer aufzuheben und dann somit in das Kanalsystem zu überführen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen
hat beschlossen eine Bürgerversammlung durchzuführen, mit dem Ziel, das
verrohrte Gewässer am Merschweg aufzuheben und einen
Oberflächenentwässerungskanal entsprechend zu errichten. In vorangegangenen
Gesprächen mit dem Wasserverband, dem Planungsbüro Westerhaus und der Unteren
Wasserbehörde war geklärt worden, dass das öffentliche Gewässer keine Bedeutung
für die Entwässerung hat, sondern ausschließlich als Straßen- und
Privatentwässerung zu sehen ist.
Vor diesem Hintergrund hatte der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2020 beschlossen, eine
Bürgerversammlung der Anlieger vom Merschweg durchzuführen, um diese über das
gemeindliche Anliegen zu informieren. Die Bürgerversammlung fand am Donnerstag,
den 28.05.2020 in den Räumlichkeiten des Heimathauses statt. Neben den
Gemeindevertretern war das Planungsbüro Westerhaus und Frau Müller vom Wasserverband
anwesend.
Das Erfordernis und die Notwendigkeit der
Überführung in das Kanalsystem wurden aufgezeigt. Die erforderlichen baulichen
Maßnahmen der Oberflächenentwässerung unter der ehemaligen Bahntrasse hindurch
wurden dargestellt und es fand eine nachhaltige Erörterung statt, indem auch
die Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt wurden, dass zukünftig
Oberflächenentwässerungsgebühren entstehen werden.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert den
Hintergrund dieser Maßnahme und die Notwendigkeit, die Oberflächenentwässerung
am Langen Weg und am Merschweg erneut anzupacken. Er berichtet über eine
Bürgeranhörung zu der Aufhebung des verrohrten Gewässers, um hier einen Kanal
durch den Wasserverband Bersenbrück errichten zu lassen. Die
Oberflächenentwässerung über den Wasserverband zu regeln ist alternativlos und
nur durch eine solche Regelung kann letztendlich auf Dauer das Wasser in den
Ahler Bach fließen. Nach kurzer Diskussion besteht prinzipielle Einigkeit, dem
Büro Westerhaus den Auftrag zu erteilen, einen entsprechenden Antrag auf
Aufhebung des verrohrten Gewässers beim Landkreis Osnabrück, Untere
Wasserbehörde, zu stellen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):