Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“, Gemeinde Bippen einschließlich Begründung (§ 35 Abs. 6 BauGB) zu.

 

2.    Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, eine Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup, gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Das planerisch definierte Satzungsgebiet liegt entlang der nordöstlichen Gemeindegrenze Bippen im Ortsteil Restrup beidseitig der Restruper Straße (K 119).

 

Die Gemeinde Bippen beabsichtigt mit der vorliegenden Planung der nach wie vor starken Nachfrage an Baugrundstücken durch Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB im Bereich Restrup Genüge zu leisten. Damit soll u. a. dem allgemeinen öffentlichen Interesse am Erhalt und der Förderung des Wohnstandorts Bippen und den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in einem städtebaulich verträglichen und auf den Eigenbedarf abgestellten Umfang.

 

In der Vergangenheit gab es immer wieder Einzelanfragen von Grundstückseigentümern im Bereich Restrup ein Einfamilienhaus zu erbauen. Strukturell befürwortet die Gemeinde dies in einem städtebaulich überschaubaren kleinen Bautätigkeitsrahmen. Eine Bautätigkeit mit einigen wenigen Häusern in diesem Einzugsbereich würde den derzeitigen Ortskern stärken und vor allem auch dem örtlichen Vereinsleben in besonderer Weise Rechnung tragen. Die Gemeinde Berge hat seinerzeit Ähnliches in dem Nachbarortsteil Berge-Hekese veranlasst.

 

Aufgrund der Baunachfrage, der Schaffung von Gebäuden, insbesondere für junge Restruper Menschen, hat es auch Vorgespräche für Einzelbaumaßnahmen mit dem Landkreis Osnabrück gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Gespräche, der Entwicklung in der Nachbargemarkung Berge-Hekese ist die Gemeinde Bippen der Auffassung, dass hier eine Außenbereichssatzung Abhilfe schaffen kann.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses ist ein Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup, einschließlich Begründung erstellt worden.

 

Bei Aufstellung der Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. § 10 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, von der Satzung bleibt die Anwendung des Absatzes 4 unberührt.

 

 

Da Herr Dehling vom Planungsbüro Dehling & Twisselmann an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, übernimmt Bürgermeister Tolsdorf die Vorstellung der Planung für die Außenbereichssatzung.

 

Die territoriale Begrenzung der Außenbereichssatzung wurde eingehend erläutert. In Richtung der Bürgerinnen und Bürger wurde die Bedeutung zwischen einer Außenbereichssatzung und gültigen B-Plänen nochmals erläutert. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Außenbereichssatzung nicht auch gleichzeitig sozusagen grundsätzliches Planungsrecht mit Baurecht bedeutet, sondern nur dass innerhalb der Außenbereichssatzung auch Anträge auf Bebauung gestellt werden können, die dann als Einzelanträge, mit der entsprechenden Privilegierung der Außenbereichssatzung, in der Regel die Zustimmung der Kreisbauverwaltung finden. Die eventuell Bauwilligen müssen hier, anders als im B-Plan, die Ausgleichsmaßnahmen auf den Grundstücken vor Ort selber umsetzen.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert auch, dass der Hintergrund der Außenbereichssatzung primär in die Richtung zielt, in kleinen Ortsteilen der Gemeinden Einzelnen nochmals die Möglichkeit zu geben, dort zu bauen, um so für die kleine örtliche Gemeinschaft auch die notwendigen jungen Menschen zu haben, die in den Vereinen und in der Nachbarschaft mitwirken und erst die Lebensfähigkeit aufrechterhalten.

 

Nach kurzer Diskussion erfolgt eine Abstimmung.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):