Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 1.121.287,94 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 2.010,50 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2018 Entlastung erteilt.


Ratsvorsitzender Apke stellt die Vorlage vor. Samtgemeindebürgermeister Trütken zieht sich für diesen Tagesordnungspunkt in den Zuhörerbereich zurück.  


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):